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Arbeitgeber sind zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet

Arbeitsrecht, Datenschutz
Foto: © Oliver Boehmer - bluedesign®

In einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 14.05.2019 in der Rechtssache C-55/18, Federación de Servisiones Obreras (CCOO) / Deutsche Bank SAE) […]

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14. Mai 2019/von Dr. jur. Volker Heise
https://heise-beume.de/wp-content/uploads/2019/11/Arbeitsrecht-Rechtsanwalt-Fachanwalt-Osnabrueck.jpg 533 800 Dr. jur. Volker Heise https://heise-beume.de/wp-content/uploads/2019/08/Logo_HB.svg Dr. jur. Volker Heise2019-05-14 12:29:332019-12-11 14:56:33Arbeitgeber sind zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet

Update zu Schindluder mit der DSGVO

Datenschutz
Foto: © momius - Fotolia

Wie wir bereits berichtet hatten, hatte uns eine gewerbliche Mandantin eine ihr von einer Rechtsanwaltskanzlei zugesandte wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorgelegt. In dieser Abmahnung behaupteten die Anwälte, dass sie von einer Mitbewerberin unserer Mandantin bevollmächtigt wären, angebliche Verstöße gegen die DSGVO abzumahnen. Wie sich herausstellte, hat der Mitbewerber unserer Mandantin diese Abmahnanwälte gar nicht beauftragt und auch keine Vollmacht unterschrieben. Wir haben heute von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Mitteilung erhalten, dass sie nunmehr tätig geworden ist und entsprechende berufsrechtliche Schritte prüft. Parallel laufen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen weiter.

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20. Juni 2018/von Dr. jur. Volker Heise
https://heise-beume.de/wp-content/uploads/2019/11/Datenschutz-Datenschutzbeauftragter-Rechtsanwalt-Dr-Heise-u.Beume_.jpg 533 800 Dr. jur. Volker Heise https://heise-beume.de/wp-content/uploads/2019/08/Logo_HB.svg Dr. jur. Volker Heise2018-06-20 14:50:082019-12-07 12:35:42Update zu Schindluder mit der DSGVO

Schindluder mit der DSGVO – Abmahnanwälte spiegeln offenbar Bevollmächtigung vor

Datenschutz
Foto: © Marco2811 - Fotolia

Bekanntlich sorgt derzeit die am 25.05.2018 in Kraft getretene Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für erhebliche Unruhe vor allem auch bei Gewerbetreibenden. Eine gewerbliche Mandantin legte uns eine von der Kanzlei SP Wiediger & Partner mbB ihr zugesandte wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, in dem die Anwälte behaupteten, dass sie von einer Mitbewerberin unserer Mandantin bevollmächtigt wären, angebliche Verstöße gegen die DSGVO abzumahnen. Hierfür stellten die Abmahnanwälte 281,30 EUR netto in ihre Vergütungsberechnung und forderten unsere Mandantin zur Beseitigung des angeblichen Verstoßes und zur Zahlung auf. Wie sich herausstellte, hat der Mitbewerber unserer Mandantin diese Abmahnanwälte gar nicht beauftragt und auch keine Vollmacht unterschrieben.

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7. Juni 2018/von Dr. jur. Volker Heise
https://heise-beume.de/wp-content/uploads/2019/11/Datenschutzrecht-Rechtsanwaltskanzlei-Dr-Heise-u-Beume.jpg 533 800 Dr. jur. Volker Heise https://heise-beume.de/wp-content/uploads/2019/08/Logo_HB.svg Dr. jur. Volker Heise2018-06-07 12:59:412019-12-07 01:55:19Schindluder mit der DSGVO – Abmahnanwälte spiegeln offenbar Bevollmächtigung vor
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