Die Abmahnung bereitet die verhaltensbedingte Kündigung vor. Sinn und Zweck der Abmahnung ist es, den betreffenden Arbeitnehmer auf sein vertragswidriges Verhalten hinzuweisen und dieses zu rügen. Er wird ferner aufgefordert, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten, und schließlich gewarnt, dass ein erneuter einschlägiger Verstoß zu weitergehenden gravierenden Konsequenzen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Damit ist die Abmahnung quasi die „Gelbe Karte des Arbeitsrechts“.
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