Wegen der erheblichen Folgen ist eine umfangreiche und kompetente anwaltliche Beratung und Begleitung von Anfang an anzuraten.
Die Kosten anwaltlicher Vertretung übernimmt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall i.d.R. die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Insbesondere ist die Frage der Höhe des Schadensersatzes bei beschädigter Motorradkleidung (Helm, Kombi usw.) ein stetiger Dauerbrenner, weil Versicherer hier gerne nur den Zeitwert ersetzen wollen und die Schutzwirkung und die Unerlässlichkeit unbeschädigter Kleidung verkennen.
Hier hat das Oberlandesgericht München (Urteil vom 26.06.2015 – 10 U 2581/13) entschieden, dass der Wert der beschädigten Motorradschutzbekleidung und Helm ohne Abzug „neu für alt“ und damit voll zu ersetzen ist, weil die Schutzfunktion der Kleidung im Vordergrund steht.