Verkehrsunfall? Wir kümmern uns um Ihre Ansprüche – professionell und entlastend

Ein Verkehrsunfall ist schon belastend genug – er wirbelt Ihren Alltag durcheinander und wirft viele Fragen auf: Was wird ersetzt? Bekomme ich einen Mietwagen? Gibt es Schmerzensgeld? Und wie lange dauert das alles?

Überlassen Sie die Schadensregulierung von Anfang an uns. Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung, den Behörden und – falls nötig – der Polizei oder Staatsanwaltschaft. So können Sie sich auf Ihre Erholung konzentrieren.

Wir prüfen nicht nur die Haftung, sondern machen alle Schadenspositionen geltend, die Ihnen zustehen – von Reparaturkosten bis Nutzungsausfall, von Verdienstausfall bis Schmerzensgeld. Egal ob Sie den Unfall als Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger erlitten haben:

Wir vertreten Ihre Interessen konsequent.

Denn: Die gegnerische Kfz-Versicherung wird Sie nicht umfassend über Ihre Rechte aufklären – wir schon.

Außerdem können wir als Anwälte für Verkehrsrecht die entsprechenden Verkehrsunfallakten bei Polizei und Staatsanwaltschaft anfordern.

Unsere Leistungen

  • Übernahme der Schadensregulierung

  • Entlastung beim Schriftverkehr mit Versicherungen und Behörden

  • Anwaltliche Beratung und Aufklärung, welche Ansprüche Ihnen zu stehen.

Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall

Wer an einem Unfall im Straßenverkehr keine Schuld trägt, muss in der Regel auch keine Anwaltskosten zahlen.

Denn: Die Rechtsanwaltskosten werden bei unverschuldeten Verkehrsunfällen genauso von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen wie der Blechschaden an Ihrem Fahrzeug.

Wichtig: Überlassen Sie die Regulierung Ihres Verkehrsunfalls nicht der Versicherung des Unfallgegners! Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird Sie naturgemäß nicht über alle Ansprüche aufklären, die Ihnen zustehen.

Als erfahrene Verkehrsrechtsanwälte helfen wir Ihnen schnell und kompetent bei der vollständigen Regulierung Ihres Unfalls.

Was viele nicht wissen

Häufig bieten gegnerische Versicherungen eine scheinbar „unkomplizierte“ und schnelle Schadensregulierung an. Doch das geschieht nicht uneigennützig: Ihr Ziel ist es, den Schadenersatz so gering wie möglich zu halten.

Sie haben jedoch Anspruch auf eine anwaltliche Vertretung, die ausschließlich Ihre Interessen vertritt – und dafür sorgt, dass alle Ihnen zustehenden Ansprüche durchgesetzt werden.

Dazu gehören u. a.:

  • Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert
  • Schmerzensgeld bei Personenschäden
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfall u. v. m.

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Dr. Heise ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins

Legen Sie die Schadensregulierung in unsere Hände