Rechtliche Beratung von Arbeitgebern

Gute Mitarbeiter sind das Kapital jedes Unternehmens. In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels wird es für Arbeitgeber zunehmend schwieriger, gute Mitarbeiter zu gewinnen und auch langfristig an sich zu binden.

Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht begleiten wir Sie bei dieser Aufgabe und beraten Sie zu allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Unsere Leistungen

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Musterformularen

  • Arbeitnehmerdatenschutz

  • Abschluss von Arbeitsverträgen

  • Verwaltung von Arbeitsverhältnissen

  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen

  • Schadenersatzansprüchen gegen Arbeitnehmer (Arbeitnehmerhaftung)

  • Umgang mit dem Betriebsrat

  • Führung von bEM-Gesprächen (betriebliches Eingliederungsmanagement)

Verwaltung von Arbeitsverhältnissen

Mit Rat und Tat stehen wir Ihnen als Anwälte für alle Fragen des laufenden Arbeitsverhältnisses zur Verfügung. Dazu gehören Fragen zur internen Anweisung von Arbeitnehmern, eine notwendige Umgestaltung von Arbeitszeiten oder der richtige Umgang mit Erkrankungen von Mitarbeitern. Auch geplante Zuwendungen an Arbeitnehmer, wie ein Dienstfahrzeug oder Gutscheine gehören in diese Beratungskategorie. Fachanwaltliche Beratung auch zu den Themen wie,

  • Mutterschutz

  • Schwerbehinderung

  • Überstunden

  • Zeugnis

  • Abmahnungen

  • Abrechnungsfragen

  • Befristung

  • Elternzeit

Begründung von Arbeitsverhältnissen

Jedes Unternehmen hat andere Schwerpunkte, Abläufe und Bedürfnisse. Ein Dienstleistungsunternehmen ist nicht mit dem produzierenden Gewerbe vergleichbar. Daher sollte schon vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses der Arbeitsvertrag entsprechend auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sein.

Wir beraten Sie bei der Auswahl und erstellen maßgeschneiderte Verträge, die nicht aus einem veralteten Muster-, Formularbuch stammen, sondern Ihre Wünsche und Belange individuell berücksichtigen.

Begruendung von Arbeitsverhaeltnissen- Fachanwalt Arbeitsrecht

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Wie so vieles im Leben laufen auch Arbeitsverhältnisse nicht immer reibungslos und ohne Störungen. Für den Arbeitgeber stellt sich dann die Frage, wie er in dieser Situationen reagiert.

Soll eine Ermahnung ausgesprochen werden oder eine Abmahnung? Muss unter Umständen auch eine Kündigung des Arbeitnehmers erfolgen? Welche Kündigung? Ordentlich? Fristlos? Verhaltensbedingt? Personenbedingt? Betriebsbedingt? Alternativ kommt auch eine einvernehmliche Lösung in Form eines Aufhebungsvertrag oder einer Abwicklungsvereinbarung in Betracht?

Bei den genannten einzelnen Maßnahmen muss ein Arbeitgeber je nach Maßnahme zugleich darauf achten, dass er bestimmte Fristen und Förmlichkeiten korrekt einhält, um später ungewollte und teure Überraschungen zu vermeiden.

Wir begleiten Sie bei diesen Schritten und führen Sie auf dem sichersten Weg, verhandeln für Sie einvernehmliche Lösungen oder nehmen für Sie den Ausspruch und die Durchsetzung von Kündigungen vor.

Wir begleiten Sie bei diesen Schritten, um entsprechende Überraschungen zu vermeiden. Dies ist umso wichtiger, als dass entsprechende Auseinandersetzungen vor allem bei einer Kündigung fast zwangsläufig vor dem Arbeitsgericht landen.

Daher ist es entscheidend, dass von Anfang an die Weichen richtig gestellt werden. Dies verhindert in den meisten Fällen, vor Gericht zu unterliegen und dann für viele Monate Lohn ohne eine entsprechende Gegenleistung nachzahlen zu müssen und einen Mitarbeiter, der das Betriebsklima stört, weiter beschäftigen oder ihm eine erhebliche Abfindung zahlen zu müssen.

Beratung für Unternehmen im Arbeitsrecht

Wir helfen bei arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen

Umgang mit Betriebsräten und Gewerkschaften

Der richtige Umgang mit Betriebsräten und Gewerkschaften will gelernt sein. Es ist wie in der Politik: Ein Geben und ein Nehmen. Mal ist Kooperation, mal Konfrontation das probate Mittel.

Wir machen Sie fit für den Alltag mit Betriebsräten und Gewerkschaften, damit Sie auch weiterhin Ihre Leitlinien durchsetzen können. Wir bieten Ihnen an, Ihre Personalabteilung rechtlich und für die Praxis zu schulen, damit gravierende Fehler vermieden werden

Daneben gestalten wir für Sie Betriebsvereinbarungen, führen Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, außergerichtlich, gerichtlich oder vor der Einigungsstelle.

Begleitung von Betriebsprüfungen

Steht der Zoll vor der Tür , ist meist Not am Mann. Es werden von den Zollmitarbeitern die Einhaltung des Mindestlohngesetzes, etwaige Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz oder das nicht korrekte Abführen von Steuern oder Sozialabgaben geprüft. Hier verzahnt sich das Arbeitsrecht mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht und dem Strafrecht.

Wenn es zu Beanstandungen kommen sollte, erfordert es Fingerspitzengefühl und vor allem eine gute Verhandlungstaktik, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Als Anwälte begleiten wir das Verfahren von Anfang an und stehen Ihnen zur Seite.

Begleitung von Umstrukturierung und Betriebsübergang-Fachanwalt Arbeitsrecht

Begleitung von Umstrukturierungen und Betriebsübergängen

Änderungen in der Unternehmensstruktur und Zukäufe betreffen auch regelmäßig das Thema Arbeitsrecht, da Mitarbeiter übernommen oder arbeitsvertragliche Grundlagen verändert werden müssen. Auch hier stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Arbeitnehmer­überlassung und Werkverträge

In vielen Fällen sind Personen für Unternehmen tätig, ohne dass sie dort einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. So z.B., wenn Auftragsspitzen abgearbeitet werden sollen. Unternehmen schließen dann mit diesen Personen Werkverträge ab, wobei sie jedoch nicht immer auf der rechtlich sicheren Seite sind. Denn in der Praxis ist die Abgrenzung zwischen einem wirksam und rechtsgültig abgeschlossenen Werkvertrag oder einer im Ergebnis unzulässigen Arbeitnehmerüberlassung schwierig und eine Frage des Einzelfalls.

Die umfassenden arbeitsrechtlichen, aber auch sozialversicherungsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen bei einer unzulässigen Arbeitnehmerüberlassung sind nach der gesetzlichen Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in jüngerer Vergangenheit für Unternehmen noch gravierender geworden. Hier ist eine kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht unerlässlich.

Wir kennen die Abgrenzungskriterien und beraten und begleiten Sie kompetent.

Betriebliches Eingliederungs­management

Bei häufig erkrankten Arbeitnehmern stellt das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) an den Arbeitgeber erhebliche Anforderungen, sowohl während des laufenden Arbeitsverhältnisses wie auch im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann das Unterlassen des bEM eine personenbedingte Kündigung unwirksam machen.

Daher sollten Sie sich bei Fragen des Eingliederungsmanagement beraten lassen, um auf der sicheren Seite zu sein und teure Fehler zu vermeiden.

Bundesweite Beratung durch Fachanwalt

Wir helfen Ihnen im Arbeitsrecht- Termin mit Fachanwalt vereinbaren