Das Verkehrsstrafverfahren beginnt wie jedes Strafverfahren damit, dass Sie im Rahmen des Ermittlungsverfahrens einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen.
Hier gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Erhalten Sie einen Anhörungsbogen, ist es ratsam, kühlen Kopf zu bewahren und sich umgehend anwaltlichen Rat und Beistand zu nehmen. Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an und überprüfen zunächst, was Ihnen überhaupt konkret vorgeworfen wird. Danach kann dann entschieden werden, in welcher Weise hier am besten zu reagieren ist.
Wir begleiten Sie als Verteidiger durch alle Phasen des Verkehrsstrafverfahrens beginnend vom Ermittlungsverfahren bis zum Abschluss der Hauptverhandlung.
Für Opfer von Verkehrsstraftaten sind wir zugleich auch in geeigneten Fällen als Nebenklagevertreter tätig und nehmen so Ihre Interessen als Opfer im Strafverfahren wahr.