Anwalt für Verkehrsstraftaten

Manches Verhalten im Straßenverkehr stellt sogar eine Straftat dar. Hier drohen bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Anders als beim Fahrverbot, das bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit drohen kann, muss bei der Entziehung der Fahrerlaubnis diese komplett neu erworben werden, meist nach Ablauf einer Sperrzeit von mindestens sechs Monaten und u.U. auch einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Zu den Verkehrsstraftaten gehören z.B. die Trunkenheitsfahrt oder die Fahrt unter Einfluss von Drogen, die Straßenverkehrsgefährdung und auch die Unfallflucht.

Verkehrsstraftat- Rechtsanwalt Verkehrsrecht

Unsere Leistungen

  • Professionelles Forderungs­management

  • Durchführung von Mahn- und Klageverfahren

  • außergerichtlicher Schriftverkehr

  • Zwangsvollstreckung

Verkehrs­strafverfahren

Das Verkehrsstrafverfahren beginnt wie jedes Strafverfahren damit, dass Sie im Rahmen des Ermittlungsverfahrens einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen.

Hier gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Erhalten Sie einen Anhörungsbogen, ist es ratsam, kühlen Kopf zu bewahren und sich umgehend anwaltlichen Rat und Beistand zu nehmen. Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an und überprüfen zunächst, was Ihnen überhaupt konkret vorgeworfen wird. Danach kann dann entschieden werden, in welcher Weise hier am besten zu reagieren ist.

Wir begleiten Sie als Verteidiger durch alle Phasen des Verkehrsstrafverfahrens beginnend vom Ermittlungsverfahren bis zum Abschluss der Hauptverhandlung.

Für Opfer von Verkehrsstraftaten sind wir zugleich auch in geeigneten Fällen als Nebenklagevertreter tätig und nehmen so Ihre Interessen als Opfer im Strafverfahren wahr.

Entzug der Fahrerlaubnis

Für einen Arbeitnehmer oder einen Selbstständigen bedeutet die Entziehung der Fahrerlaubnis einen erheblichen Einschnitt und eine Existenzbedrohung, weil die Sperrzeit von mindestens sechs Monaten nicht durch Urlaub kompensiert werden kann.

Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, frühzeitig nach dem Erhalt eines Anhörungsbogens anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen, damit wir in Ihrem Sinne rechtzeitig die Weichen stellen können, um die gravierenden Folgen zu vermeiden oder zumindest zu mindern.

Diese gravierenden Rechtsfolgen drohen nur bei einer Verurteilung, aber nicht bei einer Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Geldauflage. Um auf dieses Ergebnis erfolgreich hinzuwirken, werden wir für Sie frühzeitig und offensiv aktiv und halten dazu engen Kontakt mit Versicherern und Strafverfolgungsbehörden.

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