Wer mit dem Auto oder dem Motorrad unterwegs ist, hält sich sicherlich meistens an die Verkehrsregeln. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit reicht allerdings aus, dass man doch einmal geblitzt wird, weil man zu schnell gefahren, zu wenig Abstand gehalten oder eine rote Ampel übersehen haben soll.
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren beginnt damit, dass Ihnen der sogenannte Anhörungsbogen ins Haus geschickt wird. Ab diesem Zeitpunkt ist es ratsam, sich anwaltliche Rat und Beistand zu nehmen, um von Anfang an richtig zu reagieren.
Der erste Rat ist: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Bevor man sich überhaupt äußert, sollte ein Blick in die Verkehrsermittlungsakte geworfen werden, was genau eigentlich der Vorwurf ist. Unbedachte Äußerungen im Eifer des Gefechts, z.B. bei der Verkehrskontrolle, sind in der Regel schwer wieder zurückzunehmen.