Rechtsanwalt für Strafrecht

Zu den Tätigkeitsbereichen unserer Anwaltskanzlei gehört auch im Einzelfall auch die Strafverteidigung bzw. die Nebenklagevertretung. Hier sind wir in allen Phasen des Strafverfahrens für Sie tätig.

Das Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren, in dem Sie zunächst einen sogenannten Anhörungsbogen erhalten. Bereits in diesem Stadium sollte anwaltlicher Rat und Beistand eingeholt werden.

Dem Ermittlungsverfahren schließt sich über das Zwischenverfahren die Hauptverhandlung mit einem oder mehreren Terminen an. Im Einzelfall setzt sich das Verfahren dann mit der Berufung und der Revision in den weiteren Instanzen fort.

Strafverteidigung

Im Rahmen der Strafverteidung werden die vom Gesetz vorgegebenen Möglichkeiten und vorhandene Spielräume in ihrer ganzen Breite genutzt. Bearbeitet werden die Bereiche, die mit den weiteren Arbeitsbereichen unserer Kanzlei verzahnt sind.

Dazu gehören insbesondere Verkehrsstraftaten und Straftaten im Zusammenhang mit einer Arbeitgeberstellung (z.B. Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen oder Insolvenzstraftaten) oder einer Beschäftigung (z.B. Unterschlagung, Diebstahl, Betrug).

Insbesondere auf den Gebieten der Eigentums-, Vermögens- und Körperverletzungsdelikte werden die damit einhergehenden zivilrechtlichen Fragen umfassend und aktiv in die Strafverteidigung einbezogen und auf diese Weise gezielt ein ganzheitlicher Ansatz gewählt.

Die Vertretung erfolgt sowohl im Bereich des Jugendstrafrechts als auch im Erwachsenenstrafrecht.

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Nebenklagevertretung

Daneben bieten wir im Bereich des Strafrechts bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Vertretung von Opfern von Straftaten, als Nebenklagevertretung an, um deren Rechte im Strafverfahren hinreichend zu vertreten.

Pflichtverteidigerliste

Rechtsanwalt Dr. Heise wird zugleich in der Pflichtverteidigerliste für den Landgerichtsbezirk Osnabrück bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg geführt.