Bei der Gründungsberatung ist es unsere Ausgangsfrage, was Ihre Bedürfnisse sind. Wie viele Gesellschafter sind vorhanden? Soll eine persönliche Haftung ausgeschlossen werden? Wieviel Gesellschaftskapital steht Ihnen zur Verfügung?
Sind diese Ausgangsfragen beantwortet, können wir Ihnen die grundsätzlich in Frage kommenden Gesellschaftstypen empfehlen und vorstellen. Soll beispielsweise die persönliche Haftung ausgeschlossen werden, bieten sich die GmbH oder bei weniger Kapital die UG (haftungsbeschränkt) an.
Nach der Festlegung der Gesellschaftsform erstellen wir gerne den Gesellschaftsvertrag oder überprüfen etwa bereits vorhandene Vertragsentwürfe. Wenn im Einzelfall wie z.B. bei der GmbH eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags vorgeschrieben ist, stellen wir auf Wunsch den Kontakt zu einem Notariat her.