Rechtsanwalt IT- und Internetrecht

Für das Internetrecht  existieren in der Praxis unterschiedlichste Bezeichnungen: z.B. Internetrecht, Online-Recht, IT-Recht, Multimediarecht, Recht der Neuen Medien.

Vereinfacht gesagt umfasst das Internetrecht alle Sachverhalte, die einen Bezug zum Internet haben, das IT-Recht ist allgemeiner und umfasst alle Sachverhalte, die einen Bezug zum Bereich IT oder Telekommunikation haben.

Unsere Leistungen

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • IT-Verträge

  • Software-Verträge

  • Wettbewerbsrecht

  • eBay-Recht
  • Fernabsatzrecht

    (Widerrufsrecht, Informationspflichten, Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr)

  • E-Commerce-Recht

  • Urheberrecht

    (Framing, Deeplinks, etc.)

  • Providerhaftung

  • Markenrecht

    (AdWords, Metatags, etc.)

  • Webseiten-Prüfung

  • Domainrecht

  • Social Media

  • Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

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