Rechtsanwalt IT- und Internetrecht

Für das Internetrecht  existieren in der Praxis unterschiedlichste Bezeichnungen: z.B. Internetrecht, Online-Recht, IT-Recht, Multimediarecht, Recht der Neuen Medien.

Vereinfacht gesagt umfasst das Internetrecht alle Sachverhalte, die einen Bezug zum Internet haben, das IT-Recht ist allgemeiner und umfasst alle Sachverhalte, die einen Bezug zum Bereich IT oder Telekommunikation haben.

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Rechtsanwalt Stephan Beume

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  • Fernabsatzrecht (Widerrufsrecht, Informationspflichten, Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr)

  • E-Commerce-Recht

  • Urheberrecht (Framing, Deeplinks, etc.)

  • Providerhaftung

  • Markenrecht (AdWords, Metatags, etc.)

  • Webseiten-Prüfung

  • Domainrecht

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  • Persönlichkeitsrechts- Verletzung im Internet

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