Fachanwalt für kirchliches Arbeitsrecht

Die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und hierbei insbesondere die großen Kirchen haben eigenständige arbeitsrechtliche Regelungen („Dritter Weg“) erlassen – bis hin zu der Schaffung eines kirchlichen Arbeitsgerichtes innerhalb der katholischen Kirche.

Die arbeitsrechtlichen Regelungen im kirchlichen Arbeitsrecht für Mitarbeiter der Kirchen und kirchennaher Organisationen unterscheiden sich in Deutschland deutlich von den für sonstige Arbeitnehmer und Arbeitgeber geltenden Bestimmungen.

Diese kirchlich-arbeitsrechtlichen Regelungen weichen in vielen Fällen vom „normalen“ Arbeitsrecht ab. Zudem sind die arbeitsrechtlichen Regelungen in evangelischer und katholischer Kirche auch im Einzelfall sehr unterschiedlich.

Daneben unterliegt das kirchliche Arbeitsrecht nicht zuletzt auch wegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einem stetigen Wandel, z.B. was die Zugehörigkeit bestimmter Mitarbeitergruppen zur Kirche betrifft oder ob die Ehescheidung eines leitenden Mitarbeiters einen zulässigen Kündigungsgrund darstellt.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kennen wir uns mit den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechtes, insbesondere der evangelischen und katholischen Kirche (AVR, MAVO usw.) und seiner Einrichtungen aus.

Beratung im kirchlichen Arbeitsrecht?

Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht