Kirchliches Arbeitsrecht- Fachanwälte
Die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und hierbei insbesondere die großen Kirchen, haben eigenständige arbeitsrechtliche Regelungen („Dritter Weg“) erlassen – bis hin zu der Schaffung eines kirchlichen Arbeitsgerichtes innerhalb der katholischen Kirche.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen wir uns mit den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechtes, insbesondere der evangelischen und katholischen Kirche (AVR, MAVO usw.) und seiner Einrichtungen aus.
Kirchliches Arbeitsrecht
Die arbeitsrechtlichen Regelungen im kirchlichen Arbeitsrecht für Mitarbeiter der Kirchen und kirchennaher Organisationen unterscheiden sich in Deutschland deutlich von den für sonstige Arbeitnehmer und Arbeitgeber geltenden Bestimmungen.
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