Warum Fachanwalt?

Den Titel eines Fachanwalt bekommt verliehen, wer eine große Anzahl von Mandaten aus dem jeweiligen Rechtsgebiet bearbeitet hat, zusätzlich eine entsprechende Ausbildung als Fachanwalt absolviert und schließlich eine entsprechende Fachprüfung bestanden hat.

Ferner muss jeder Fachanwalt, auch nach der Verleihung des Titels, in jedem Jahr Fortbildungsveranstaltungen besuchen und diese gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen.

Die Fachanwaltschaft gewährleistet, dass wir auf dem aktuellen Stand sind und Sie optimal durch uns vertreten werden.

Wir haben die entsprechende Qualifikation im Arbeitsrecht.

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Vereinbaren Sie einen Termin, telefonisch oder per Mail. Wir beraten Sie als Fachanwälte für Arbeitsrecht.