Beratung von Arbeitnehmern im Arbeitsrecht

Für einen Arbeitnehmer gibt es rund um das Arbeitsverhältnis eine Vielzahl von Fragen. Dies beginnt damit, ob ein vorgelegter Arbeitsvertrag so abgeschlossen werden soll oder ob er Risiken beinhaltet. Im laufenden Arbeitsverhältnis läuft nicht immer alles wunschgemäß und reibungslos.

Die Problemstellungen sind vielfältig: Überstunden sollen gemacht werden, man soll eine andere Arbeit erledigen als zuvor oder an einem anderen Ort arbeiten als bisher. Oder man hat eine Abmahnung bekommen oder gar eine Kündigung.

Weitere in der Praxis häufiger auftretende Probleme sind, dass der Arbeitgeber den Lohn nicht rechtzeitig oder vollständig zahlt, um nur einen kleinen Ausschnitt zu nennen. Im schlimmsten Fall droht einem Arbeitgeber die Insolvenz, so dass zu klären ist, wie sich ein Arbeitnehmer dann am besten zu verhalten hat.

Mitunter wollen sich Arbeitnehmer aber auch beruflich verbessern oder umorientieren, so dass sich die Frage stellt, wie der Jobwechsel gestaltet werden kann und ob man ggf. vorzeitig aus dem alten Arbeitsverhältnis herauskommt und wie man sich dabei am geschicktesten verhält.

Unsere Leistungen

  • Rechtliche Beratung von Arbeitnehmern durch Fachanwalt

  • Vertretung bundesweit vor allen Arbeitsgerichten

  • Prüfung von Arbeitsverträgen

Haben Sie eine Kündigung erhalten?

Ist Ihnen gekündigt worden, melden Sie sich umgehend bei uns. Wenn das Kündigungsschutzgesetz eingreift, haben Sie nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben.

  • Wir prüfen, ob die Kündigung wirksam ist oder Möglichkeiten bestehen, diese anzugreifen.

  • Wir vertreten Sie vor allen Arbeitsgerichten im ganzen Bundesgebiet.

  • Wir kämpfen für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder verhandeln für Sie eine Abfindung, gutes Zeugnis etc.

Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt?

Um einen Arbeitsgerichtsprozess zu umgehen, wird in der Praxis häufig dem Mitarbeiter statt einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag angeboten. Hier gilt es jedoch einiges zu beachten:

Zunächst ist niemand gezwungen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, und schon garnicht sofort, auch wenn ein entsprechender Druck aufgebaut werden sollte. Gerne überprüfen wir auch kurzfristig ein Ihnen vorgelegtes Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags und teilen Ihnen dazu unsere Einschätzung mit.

Denn bei einem Aufhebungsvertrag geht ein Arbeitnehmer ein erhebliches Risiko ein, das er unbedingt vermeiden sollte: Wenn ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, droht regelmäßig eine Sperrfrist bei dem Bezug des Arbeitslosengeldes.

Daher sollte ein vorgelegtes Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags  unbedingt auch im Sinne des Arbeitnehmers gestaltet werden, um eine drohende Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit zu vermeiden. Sprechen Sie uns dazu gerne an!

Pruefung des Arbeitsvertrages durch Fachanwalt

Prüfung von Arbeitsverträgen

Die beste Verhandlungsposition gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben Sie beim Abschluss des Arbeitsvertrages. Unterschreiben Sie nicht „blind“ jeden Arbeitsvertrag, der Ihnen vorgelegt wird.

Als Anwälte prüfen wir – möglichst vor Abschluss – den Arbeitsvertrag und beraten Sie, welche Rechte und Pflichten für Sie hieraus entstehen und welche Positionen Sie nach verhandeln sollten.

Beratung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wir beantworten ihre Fragen und vertreten Sie bei rechtlichen Problemen.