Abmahnung

Die Abmahnung ist die Rüge des Arbeitgebers über konkret dem Arbeitnehmer vorgeworfene Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis.

Sie muss auf Tatsachen beruhen und deutlich machen, dass im Falle einer Wiederholung oder eines Anhaltens des vertragswidrigen Verhaltens bzw. Zustands die Kündigung des Arbeitsverhältnisses droht.

Aus dem Verhalten des Arbeitnehmers

Folgende Beispiele ergeben sich:

Wenn der Arbeitnehmer langsamer arbeitet, als er nachweislich arbeiten kann, oder zeitliche/ sachliche Reihenfolgen bei Arbeitsschritten nicht oder schleppend einhält. Unpünktlichkeit: Hierzu gehört die wiederholte Nichteinhaltung von Arbeitsbeginn, Pausenregelungen oder Arbeitsende.

Hierzu gehören beweisbare Fehler oder Mängel in der geleisteten Arbeit, Verantwortung für gelieferten Ausschuss, Nichteinhaltung der gesetzlichen oder betrieblichen Bestimmungen bei der Arbeit.

Auch ausbleibende Krankmeldungen und die verspätete oder ausbleibende Einreichung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind abmahnfähig.

Betriebliche schriftliche oder mündliche Arbeitsanweisungen müssen befolgt werden, auch wenn sie im Einzelfall als nicht sinnvoll angesehen werden. Allerdings muss das von Weisungen verlangte Verhalten des Arbeitnehmers auch arbeitsvertraglich geschuldet sein.

Auf den geringfügigen Diebstahl von Gegenständen des Arbeitgebers oder Produkten des Arbeitgebers darf der Arbeitgeber nicht mehr mit einer fristlosen Kündigung reagieren, sondern muss dem „Emmely-Urteil“ des BAG vom Juni 2010 zufolge abmahnen.

Die Verbreitung unwahrer oder einseitig dargestellter Informationen zum Schaden des Unternehmens.

An keine besondere Form gebunden

Die Abmahnung ist an keine besondere Form gebunden. Aus Beweisgründen wird sie jedoch üblicherweise schriftlich erteilt. Abmahnungsberechtigt sind der Arbeitgeber und die von ihm dazu berechtigten Personen, also üblicherweise der Vorgesetzte des Arbeitnehmers.

Fragen zur Abfindung?

Vereinbaren Sie einen Termin, telefonisch oder per Mail. Wir kümmern uns um Ihr rechtliches Problem.