- ob ihr Arbeitsvertrag wirksam ist,
- ob die Formvorschriften eingehalten sind,
- ob der Befristungsgrund greift,
- ob eine unzulässige sog. Kettenbefristung (viele befristet Arbeitsverträge nacheinander über Jahre)
Wichtig ist, dass eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses nur dann wirksam ist, wenn sie aufgrund eines Gesetzes zulässig ist (z. B. Teilzeit- und Befristungsgesetz).
Die unzulässige Befristung ist unwirksam. Der Arbeitsvertrag bleibt aber wirksam und gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Befristete Arbeitsverhältnisse sind bis zu ihrem Ablauf nicht ordentlich kündbar, es sei denn, im Arbeitsvertrag oder dem zugrunde liegenden Tarifvertrag ist die Kündbarkeit während der Laufzeit ausdrücklich vereinbart.
Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist stets möglich.