Typische Mobbinghandlungen sind die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen, die Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben, Gewaltandrohung, soziale Isolation oder ständige Kritik an der Arbeit. Der Arbeitgeber muss solche Handlungen anderer Mitarbeiter unterbinden, sonst macht er sich schadenersatzpflichtig.
Auch zivilrechtlich kann gegen den Täter im Einzelfall vorgegangen werden.
Lassen Sie sich schon im Vorfeld durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.