Unser Anwaltsblog

Hier schreiben die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht der Osnabrücker Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heise & Beume über interessante Rechtsfälle, juristische Meinungen und berichten über Ihre anwaltliche Tätigkeiten als Juristen.

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Bundesgerichtshof hebt das „Raserurteil von Berlin“ auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) (Aktenzeichen 4 StR 399/17) hob das "Raserurteil von Berlin" nun auf und verwies die Sache zurück an das Landgericht, das sich erneut mit dem Fall befassen muss. Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass man hier anhand der bisherigen Feststellungen nicht zweifelsfrei davon ausgehen könne, dass die Raser mit einem (bedingten) Tötungsvorsatz gehandelt hatten und man daher die Tat als „Mord“ werten kann.
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Die Abmahnung im Arbeitsrecht

Die Abmahnung bereitet die verhaltensbedingte Kündigung vor. Sinn und Zweck der Abmahnung ist es, den betreffenden Arbeitnehmer auf sein vertragswidriges Verhalten hinzuweisen und dieses zu rügen. Er wird ferner aufgefordert, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten, und schließlich gewarnt, dass ein erneuter einschlägiger Verstoß zu weitergehenden gravierenden Konsequenzen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Damit ist die Abmahnung quasi die „Gelbe Karte des Arbeitsrechts“.
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Illegales Autorennen als Mord? – BGH verhandelt das Raserurteil von Berlin

Vor einem knappen Jahr sorgte das „Raserurteil von Berlin“ für einen juristischen Paukenschlag, weil es Neuland betrat. Das Landgericht Berlin, Urteil vom 27.02.2017 – (535 Ks) 251 Js 52/16 (8/16), hatte zwei Autofahrer wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie sich in der Nacht vom 31.01.2016 auf den 01.02.2016 auf dem Kurfürstendamm in Berlin mit leistungsstarken Fahrzeugen ein illegales Autorennen geliefert hatten und z.T. mit bis zu 170 km/h durch die Innenstadt rasten.