
Auch das Oberlandesgericht Nürnberg lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess zu
VerkehrsrechtIn einer aktuellen Entscheidung vom 07.09.2017 (13 U 851/17) hat nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess als Beweismittel zugelassen. Es folgt damit der bereits vom OLG Stuttgart vertretenen Ansicht, dass Dashcam-Aufnahmen verwendet werden dürfen.
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