Das Datenschutzrecht steht zum einen als eigenständiges Rechtsgebiet, es durchdringt zum anderen aber auch weitere Rechtsgebiete. Mit dem stetigen technischen Fortschritt nehmen auch dort die Fragen zum Datenschutz erheblich zu. Die europäische Gesetzgebung und die neuere Rechtsprechung formulieren etwa gesteigerte Anforderungen an die Gewinnung und Speicherung von personenbezogenen Daten.
Andere Rechtsgebiete wie z.B. das Arbeitsrecht verzahnen sich daher immer mehr mit dem Datenschutzrecht. War in der Vergangenheit beispielsweise die Frage der Videoüberwachung auf Firmengeländen usw. ein Dauerbrenner, ziehen sich die Datenschutzfragen durch alle Bereiche der Verwaltung von Arbeitsverhältnissen oder den Einsatz von Arbeitsmitteln wie etwa Mobiltelefonen.
Rechtsanwalt Stephan Beume ist geprüfter Datenschutzbeauftragter (TÜV). Für Auskünfte zum Datenschutzrecht steht er Ihnen als Datenschutzexperte zur Verfügung.