Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sind besondere Rechtsgebiete, die auf dem „normalen“ Zivilrecht aufbauen, aber von ihm in entscheidenden Fällen abweichen. Das Handelsrecht wird daher oft als „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ beschrieben. Hier gelten besondere Regeln, die z.B. die Schnelligkeit und den Fluss des Handelsverkehrs sicherstellen sollen.

Im Gesellschaftsrecht betreuen wir Sie umfassend bei den Fragen der Gründung der Gesellschaft. Dazu gehören die Wahl der für Ihre Bedürfnisse richtigen Gesellschaftsform sowie die Erstellung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen. Zugleich beraten wir Sie bei der Auseinandersetzung  zwischen Gesellschaftern.

Unsere Leistungen

  • Erstellung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen

  • Erstellung von Einladungen zur Gesellschafterversammlung, deren Vorbereitung und deren Begleitung

  • Einarbeitung einer D & O-Versicherung

  • Etablieren eines Aufsichtsrat oder Beirat

  • Erarbeiten einer maßgeschneiderten Lösung für Ihr Unternehmen

  • Haftungsbegrenzung

  • Begleitende und gestaltende arbeitsrechtliche Beratung bei Betriebsübergängen

  • Rechtliche Beratung bei Unternehmensverkauf oder Unternehmenskauf

  • Erarbeiten und Überarbeiten  der Geschäftsordnung

  • Beratung bei Streit unter den Gesellschaftern oder der Gesellschafter mit dem Geschäftsführer

  • Erstellung und Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

  • Umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Handelskaufs

  • Begleitung bei der Umsetzung moderner Handelsformen, wie insbesondere dem E-Commerce

Beratung von Handelsvertreter

Sie sind Handelsvertreter, Versicherungsvertreter oder Vertragshändler?

Sie benötigen eine Rechtsberatung zu den Rechten und Pflichten des Handelsvertreters oder möchten als Vertragshändler Ansprüche gegen Ihren Vertragspartner geltend machen?

Gesellschaftsrecht

Bei der Gründungsberatung ist es unsere Ausgangsfrage, was Ihre Bedürfnisse sind. Wie viele Gesellschafter sind vorhanden? Soll eine persönliche Haftung ausgeschlossen werden? Wieviel Gesellschaftskapital steht Ihnen zur Verfügung?

An Hand Ihrer Angaben empfehlen wir die grundsätzlich in Frage kommenden Gesellschaftstypen und stellen diese im Einzelnen vor. Soll beispielsweise die persönliche Haftung ausgeschlossen werden, bieten sich die GmbH oder bei weniger Kapital die UG (haftungsbeschränkt) an.

Nach der Festlegung der Gesellschaftsform erstellen wir gerne den Gesellschaftsvertrag oder überprüfen etwa bereits vorhandene Vertragsentwürfe. Wenn im Einzelfall wie z.B. bei der GmbH eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags vorgeschrieben ist, stellen wir auf Wunsch den Kontakt zu einem Notariat her.

Gruendungsberatung durch Anwalt

Die richtige Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen

Für die Frage, was die „richtige“ Gesellschaftsform ist, sind vorrangig Ihre Bedürfnisse. Entscheidungskriterien sind z.B. der Ausschluss der persönlichen Haftung oder die Aufbringung des Gesellschaftskapitals.

Diese arbeiten wir mit Ihnen heraus und gewichten sie. Nach Bestimmung des zutreffenden Gesellschaftstyp erstellen wir Ihnen einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag. Stellt sich einige Jahre nach der Gründung einer Gesellschaft heraus, dass sich die Bedürfnisse geändert haben, beraten wir Sie zu den entsprechenden Fragen.

Dazu gehört z.B. die Aufnahme oder das Ausscheiden von Gesellschaftern, Änderungen bei der Geschäftsführung oder der Wechsel der Gesellschaftsform. Dabei ist es für uns selbstverständlich, dass wir dazu mit Ihrem Steuerberater und ggf. mit Ihren Unternehmensberatern zusammenarbeiten, um eine optimale Lösung für Sie zu finden.

Kontakt aufnehmen

Wir beantworten ihre Fragen und vertreten Sie bei rechtlichen Problemen.