Für die Frage, was die „richtige“ Gesellschaftsform ist, sind vorrangig Ihre Bedürfnisse. Entscheidungskriterien sind z.B. der Ausschluss der persönlichen Haftung oder die Aufbringung des Gesellschaftskapitals.
Diese arbeiten wir mit Ihnen heraus und gewichten sie. Nach Bestimmung des zutreffenden Gesellschaftstyp erstellen wir Ihnen einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag. Stellt sich einige Jahre nach der Gründung einer Gesellschaft heraus, dass sich die Bedürfnisse geändert haben, beraten wir Sie zu den entsprechenden Fragen.
Dazu gehört z.B. die Aufnahme oder das Ausscheiden von Gesellschaftern, Änderungen bei der Geschäftsführung oder der Wechsel der Gesellschaftsform. Dabei ist es für uns selbstverständlich, dass wir dazu mit Ihrem Steuerberater und ggf. mit Ihren Unternehmensberatern zusammenarbeiten, um eine optimale Lösung für Sie zu finden.