Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsanwalt für IT- und Internetrecht
Für das Internetrecht existieren in der Praxis unterschiedlichste Bezeichnungen: z.B. Internetrecht, Online-Recht, IT-Recht, Multimediarecht, Recht der Neuen Medien.
Vereinfacht gesagt umfasst das Internetrecht alle Sachverhalte, die einen Bezug zum Internet haben, das IT-Recht ist allgemeiner und umfasst alle Sachverhalte, die einen Bezug zum Bereich IT oder Telekommunikation haben.