Rechtsanwalt für IT- und Internetrecht

Für das Internetrecht  existieren in der Praxis unterschiedlichste Bezeichnungen: z.B. Internetrecht, Online-Recht, IT-Recht, Multimediarecht, Recht der Neuen Medien.

Vereinfacht gesagt umfasst das Internetrecht alle Sachverhalte, die einen Bezug zum Internet haben, das IT-Recht ist allgemeiner und umfasst alle Sachverhalte, die einen Bezug zum Bereich IT oder Telekommunikation haben.

Unsere Leistungen

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • IT- und Software Verträge

  • Wettbewerbsrecht

  • Widerrufsrecht, Informationspflichten

  • E-Commerce und Ebay für gewerbliche Kunden

  • Urheberrecht (Framing, Deeplinks, etc.)

  • Markenrecht (AdWords, Metatags, etc.)

  • Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr

  • Providerhaftung

  • Prüfung von Webseiten und Domain- Recht

  • Social Media

  • Persönlichkeitsrechtsverletzung im Netz