Das sind wir…
Wir sind die etwas anders arbeitende Fachanwaltskanzlei in und für Osnabrück: Erfahren, durchsetzungsstark und praxisnah. Für Probleme und Lösungen aus Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Datenschutz.
Wer Motorrad fährt, liebt das Freiheitsgefühl und das Kurvenfeeling. Rechtsanwalt Dr. Heise bietet kompetente Beratung im Motorradrecht, einschließlich Vertretung bei Verkehrsverstößen und Unfallregulierung.
Als leidenschaftlicher Motorradfahrer legt er im Jahr einige tausend Kilometer auf dem Motorrad zurück. Ihm müssen Sie die Schwierigkeiten einer Vollbremsung auf der Landstraße oder auf Rollsplitt nicht umfangreich erklären. Nutzen Sie den Wissensvorsprung
Die aktuellen Motorräder von Rechtsanwalt Dr. Heise sind eine Buell XB12 SS und eine Harley Davidson Road King Classic.
Wie alle Motorradfahrer/-innen wissen, sind sie wegen der fehlenden Karosserie nicht die stärksten Verkehrsteilnehmer und ziehen bei Unfällen häufig den Kürzeren. Erfahrungsgemäß wird jedoch der weit überwiegende Teil von Motorradunfällen pro Saison nicht von Motorradfahrern/-innen, sondern von den anderen Verkehrsteilnehmern verursacht:
Sei es dass sie z. B. beim Abbiegen ein entgegenkommendes Motorrad übersehen, die Geschwindigkeit eines herannahenden Motorrades wegen dessen schmaler Silhouette falsch einschätzen oder die fahrphysikalischen Eigenschaften des Motorradfahrens schlichtweg verkennen.
Eine Bremsung ist bei höheren Geschwindigkeiten auch für erfahrene Motorradfahrer/-innen ungleich schwieriger und mit einer erheblichen Sturzgefahr verbunden.
Neben Sachschäden sind vielfach auch Gesundheitsschäden oder noch Schlimmeres zu verzeichnen.
Wegen der erheblichen Folgen ist eine umfangreiche und kompetente anwaltliche Beratung und Begleitung von Anfang an anzuraten.
Die Kosten anwaltlicher Vertretung übernimmt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall i.d.R. die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Insbesondere ist die Frage der Höhe des Schadensersatzes bei beschädigter Motorradkleidung (Helm, Kombi usw.) ein stetiger Dauerbrenner, weil Versicherer hier gerne nur den Zeitwert ersetzen wollen und die Schutzwirkung und die Unerlässlichkeit unbeschädigter Kleidung verkennen.
Hier hat das Oberlandesgericht München (Urteil vom 26.06.2015 – 10 U 2581/13) entschieden, dass der Wert der beschädigten Motorradschutzbekleidung und Helm ohne Abzug „neu für alt“ und damit voll zu ersetzen ist, weil die Schutzfunktion der Kleidung im Vordergrund steht.
Zu dem Bereich „Motorradrecht“ gehört auch die rechtliche Beratung und Vertretung im Bereich des Motorradkaufs und der Motorradreparatur sowie die Vertretung bei Verkehrsverstößen.
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