Übernahme der Schadensregulierung
Das sind wir…
Wir sind die etwas anders arbeitende Fachanwaltskanzlei in und für Osnabrück: Erfahren, durchsetzungsstark und praxisnah. Für Probleme und Lösungen aus Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Datenschutz.
Ein Unfall ist schlimm genug und wirbelt den Alltag gehörig durcheinander. Es stellen sich eine Vielzahl von Fragen. Was bekomme ich ersetzt? Gibt es einen Mietwagen? Wie lange dauert das? Gibt es ggf. Schmerzensgeld?
Legen Sie die Schadensregulierung von Anfang an in unsere anwaltlichen Hände. Wir entlasten Sie in dieser Situation und nehmen Ihnen den lästigen Schriftverkehr mit den Versicherungen und Behörden ab.
Außerdem klären wir Sie darüber auf, was Ihnen alles an Schadenspositionen zusteht. Dabei ist es zunächst unwichtig, ob Sie den Unfall als Autofahrer oder Motorradfahrer oder als Fußgänger oder Radfahrer erlitten haben. Die gegnerische KFZ-Versicherung wird dies nicht unbedingt tun.
Außerdem können wir als Anwälte für Verkehrsrecht die entsprechenden Verkehrsunfallakten bei Polizei und Staatsanwaltschaft anfordern.
Wer an dem Unfall im Straßenverkehr keine Schuld hat, muss in der Regel auch keine Rechtsanwaltskosten tragen.
Denn die Rechtsanwaltskosten werden bei unverschuldeten Verkehrsunfällen genauso von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, wie der Blechschaden an Ihrem Fahrzeug.
Überlassen Sie die Regulierung Ihres Verkehrsunfalles nicht der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners! Naturgemäß wird Sie der gegnerische Haftpflichtversicherer nicht auf alle Ihnen zustehenden Ansprüche hinweisen.
Als Verkehrsrechtsanwälte helfen wir Ihnen umgehend und kompetent bei der Regulierung von Unfällen.
Was viele nicht wissen: Häufig bieten zwar auch die gegnerischen Versicherungen eine zügige und „unkomplizierte“ Regulierung des Verkehrsunfalls an.
Das machen diese aber häufig aus Eigennutz. Denn Sie sollten daran denken, dass es das Interesse der gegnerischen Versicherung ist, den an Sie zu zahlenden Schadenersatz so gering wie möglich zu halten und möglichst wenig zu zahlen.
Sie haben einen Anspruch auf eine nur Ihnen verpflichtete anwaltliche Vertretung, die sämtliche der Ihnen zustehenden Ansprüche für Sie durchsetzt.
Hierzu gehören nicht nur die unmittelbaren Fahrzeugschäden und Personenschäden wie z.B. Schmerzensgeld, sondern auch weitergehende Schäden wie z.B. Haushaltsführungsschäden.
Rechtsanwalt Dr. Heise ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Wir helfen Ihnen bei der Unfallregulierung.
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