Im Rahmen der Vertragsgestaltung haben Sie die Möglichkeit, sich einen Vertrag für Ihre individuellen Bedürfnisse von Anfang an maßschneidern zu lassen. Dies gilt nicht nur für Arbeitsverträge, sondern z.B. auch für Kaufverträge, Mietverträge oder Gesellschaftsverträge.
Bevor ein umfangreicher Vertrag (Mietvertrag, Kaufvertrag, Arbeitsvertrag usw.) unterzeichnet wird, sollte dieser einem Anwalt zur Überprüfung vorgelegt werden, um später unliebsame Überraschungen und Nachteile zu vermeiden. Ungünstige Regelungen können so im Vorfeld erkannt werden.
Nach der Vertragsunterzeichnung ist eine Vertragsänderung zwar grundsätzlich möglich, aber mit erheblichem Aufwand verbunden und muss darüber hinaus selbstverständlich auch mit dem Vertragspartner vereinbart werden, der dazu nicht immer bereit sein wird. Deshalb sollten Sie vorausschauend tätig werden und schon bei der Vertragsverhandlung auf Änderungen des Vertragsentwurfes hinwirken.