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Landgericht Berlin bestätigt Mordurteil im Raserprozess

Verkehrsrecht

Das Landgericht Berlin hat am 26.03.2019 das Mordurteil gegen zwei Autofahrer bestätigt, die sich im Februar 2016 in der westlichen Innenstadt von Berlin auf dem Kurfürstendamm ein illegales Autorennen geliefert hatten.

Die Vorgeschichte

Beide Raser waren bei einem spontan verabredeten Rennen mit ca. 160 km/h über mehrere rote Ampeln gerast, bis einer der Raser mit einem bei „grün“ eine Kreuzung überquerenden anderen Fahrzeug zusammenstieß. Dessen Fahrer starb noch an der Unfallstelle, während die Raser nahezu unverletzt blieben.

Anfang 2017 verurteilte das Landgericht Berlin die beiden Raser wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Bei diesem „Raserurteil“ sah ein Gericht erstmals ein illegales Autorennen mit Todesfolge als Mord an. Entsprechend sorgte das Urteil für große Aufmerksamkeit.

Dieses Urteil wurde später allerdings vom Bundesgerichtshof (BGH) als Revisionsinstanz aufgehoben, weil das Landgericht nach Ansicht des BGH den zwingend notwendigen Vorsatz für die Tötung eines Menschen nicht ausreichend ermittelt hatte. Die Raser hatten sich darauf berufen, dass sie nicht mit einer solchen Unfallfolge gerechnet hätten. Entsprechend verwies der BGH die Sache zurück an das Landgericht Berlin .

Neuverhandlung vor dem Landgericht Berlin

Entsprechend ging das Landgericht Berlin, nun durch eine andere Kammer, der Frage nach, ob die Raser bei dem Rennen mit einem zumindest bedingten Tötungsvorsatz („es könnte etwas passieren, aber na wenn schon“) über den Kurfürstendamm fuhren. Nach Ansicht des Gerichts hätten die Raser das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer sehr wohl erkannt und trotzdem weiter gemacht, um ihre Kräfte zu messen, und nicht den Fuß vom Gaspedal genommen.

Dem hätten sie alles andere, also auch die Gefahr für das Leben anderer, untergeordnet. Der Gefahr für andere wären sie sich auch bewusst gewesen. Sie hätten es schlicht dem Zufall überlassen, ob es zu einem Unfall kommen würde oder nicht.

Da das Gericht zugleich davon ausging, dass mit dem Autorennen mit PS-starken Fahrzeugen gleich mehrere Mordmerkmale erfüllt waren (gemeingefährliches Mittel, Heimtücke und niedere Beweggründe), entschied es konsequent auf Mord.

Zwar ist auch gegen dieses Urteil erneut die Revision zum BGH möglich, allerdings verfestigt sich weiter die Tendenz der Rechtsprechung, illegale Autorennen mit Todesfolge als Mord anzusehen.

26. März 2019/von Dr. jur. Volker Heise

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