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Tempoverstoß: Rechtsfolgen verschärft

Verkehrsrecht

Am 14.02.2020 verabschiedete der Bundesrat die Reform der Straßenverkehrsordnung. In der öffentlichen Diskussionen wurden einige Bereiche der Reform sehr breit und durchaus auch kontrovers diskutiert. Im Blickfeld standen vor allem die Fragen, ob es wie in anderen europäischen Staaten auf deutschen Autobahnen ein allgemeines Tempolimit geben sollte (dies lehnte der Bundesrat mehrheitlich ab) und wie Radfahrer besser geschützt werden sollen.

Dagegen blieb in der breiten Öffentlichkeit eine praktisch sehr wichtige und alle tagtäglich betreffende Gesetzesänderung nahezu unbemerkt. Der Tempoverstoß, also das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit, wird wesentlich schärfer geahndet, ein Fahrverbot droht wesentlich früher als bisher.

Während bisher erst bei einem Tempoverstoß von mindestens 31 km/h innerorts bzw. mindestens 41 km/h außerorts ein Fahrverbot zusätzlich zum Bußgeld drohte, liegen die Grenzen für ein Fahrverbot nun erheblich niedriger. Ab dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle droht bereits bei einer Überschreitung ab 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts ein Fahrverbot von einem Monat !

Einen Punkt in Flensburg soll es zukünftig bereits ab einer Überschreitung von mindestens 16 km/h geben, auch hier wurden die Grenzen spürbar abgesenkt.

Insofern ist die beliebte Praxis, „StVO + 20 “ zu fahren, nun sehr riskant und nahe an der Grenze zum Fahrverbot. Zwar gibt es durchaus gute Möglichkeiten, ein drohendes Fahrverbot mit frühzeitigen und geeigneten Schritten zu vermeiden, aber Verkehrsteilnehmer sollten die Verschärfung der Rechtsfolgen bei Geschwindigkeitsverstößen kennen und bei der täglichen Fahrt beachten.

17. Februar 2020/von Dr. jur. Volker Heise

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