Soforthilfe vom Anwalt: 0541 6008161
  • Arbeitsrecht
    • Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
    • Arbeitsrecht für Arbeitgeber
    • Arbeitsrecht für Betriebsräte
    • Kirchliches Arbeitsrecht
    • Lexikon Arbeitsrecht
    • Linksammlung
  • Verkehrsrecht
    • Unfallregulierung
    • Ordnungswidrigkeitenrecht
    • Verkehrsstrafrecht
    • Motorradrecht
  • Datenschutz
  • Weitere Tätigkeitsfelder
    • IT- Internetrecht
    • Forderungseinziehung
    • Handels- Gesellschaftsrecht
    • Vertragsrecht
    • Strafrecht
  • Kanzlei
    • Was zeichnet uns aus
    • Team
    • Fachanwalt
    • Kosten
    • Kooperationen
  • Blog
  • Kontakt
  • Menü Menü
  • Arbeitsrecht
    • Fachanwalt Arbeitsrecht
    • Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
    • Arbeitsrecht für Arbeitgeber
    • Arbeitsrecht für Betriebsräte
    • Kirchliches Arbeitsrecht
    • Lexikon Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
    • Verkehrsunfallregulierung
    • Ordnungswidrigkeitenrecht
    • Verkehrsstrafrecht
    • Motorradrecht
  • Datenschutzrecht
  • Weitere Tätigkeitsfelder
    • IT- und Internetrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Vertragsrecht
    • Forderungseinziehung
    • Strafrecht
  • Kanzlei
    • Was zeichnet uns aus
    • Team
    • Besprechungstermin
    • Kosten
    • Kooperationen
  • Blog
  • Kontakt

Was bedeutet „werktags“ im Straßenverkehr?

Verkehrsrecht

Wer mit seinem Auto oder Motorrad unterwegs ist, kennt sicher die Zusatzbeschilderung bei Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Parkverboten mit dem Wörtchen „werktags“.

Doch was bedeutet dies genau? Befragt man hierzu Auto- und Motorradfahrer/-innen, werden viele die Antwort geben: „Montag bis Freitag, also wenn ich arbeiten muss.“

Leider ein möglicherweise folgenschwerer Irrtum.

Denn der Samstag gilt ebenfalls als Werktag im Straßenverkehr! Die hierzu vorliegende Rechtsprechung orientiert sich zur Begründung an der Bestimmung in § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Wer also am Samstag z.B. auf der Lieblingsstrecke über Land am Hahn reißt und damit eine auf „werktags“ eingeschränkte Geschwindigkeitsbeschränkung überschreitet, riskiert dabei leicht Bußgeld oder gar Fahrverbot!

Andersherum ausgedrückt: Alles, was nicht Sonntag oder Feiertag ist, ist Werktag.

Allerdings gilt dies nicht in allen Rechtsbereichen: Bei Zahlungsfristen im Mietrecht („am dritten Werktag eines jeden Monats“) ist der Samstag kein Werktag.

10. März 2017/von Dr. jur. Volker Heise

Kategorie

  • Arbeitsrecht
  • Datenschutz
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
Search Search

Anwaltliche Hilfe benötigt?

Sie haben ein rechtliches Problem? Für eine Ersteinschätzung rufen Sie uns an. Wir besprechen mit Ihnen ihr Anliegen.

 

Kontakt aufnehmen

Das sind wir…

Wir sind die etwas anders arbeitende Fachanwaltskanzlei in und für Osnabrück: Erfahren, durchsetzungsstark und praxisnah. Für Probleme und Lösungen aus Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Datenschutz.

Tätigkeitsfelder

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • IT- und Internetrecht
  • Datenschutzrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Vertragsrecht
  • Strafrecht

Wissenwertes

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie Einstellung ändern

Folgen Sie uns

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen