Soforthilfe vom Anwalt: 0541 6008161
  • Arbeitsrecht
    • Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
    • Arbeitsrecht für Arbeitgeber
    • Arbeitsrecht für Betriebsräte
    • Kirchliches Arbeitsrecht
    • Lexikon Arbeitsrecht
    • Linksammlung
  • Verkehrsrecht
    • Unfallregulierung
    • Ordnungswidrigkeitenrecht
    • Verkehrsstrafrecht
    • Motorradrecht
  • Datenschutz
  • Weitere Tätigkeitsfelder
    • IT- Internetrecht
    • Forderungseinziehung
    • Handels- Gesellschaftsrecht
    • Vertragsrecht
    • Strafrecht
  • Kanzlei
    • Was zeichnet uns aus
    • Team
    • Fachanwalt
    • Kosten
    • Kooperationen
  • Blog
  • Kontakt
  • Menü Menü
  • Arbeitsrecht
    • Fachanwalt Arbeitsrecht
    • Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
    • Arbeitsrecht für Arbeitgeber
    • Arbeitsrecht für Betriebsräte
    • Kirchliches Arbeitsrecht
    • Lexikon Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
    • Verkehrsunfallregulierung
    • Ordnungswidrigkeitenrecht
    • Verkehrsstrafrecht
    • Motorradrecht
  • Datenschutzrecht
  • Weitere Tätigkeitsfelder
    • IT- und Internetrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Vertragsrecht
    • Forderungseinziehung
    • Strafrecht
  • Kanzlei
    • Was zeichnet uns aus
    • Team
    • Besprechungstermin
    • Kosten
    • Kooperationen
  • Blog
  • Kontakt

Urlaubsanspruch verfällt und verjährt grundsätzlich nicht mehr

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht- Fachanwalt Dr. jur. Volker Heise und Stephan BeumeFoto: © Kanzlei Dr. Heise & Beume

Eine Mitarbeiterin war vom 1. November 1996 bis zum 31. Juli 2017 als Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin i Steuerbüro tätig. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlte der der Arbeitgeber zur Abgeltung von 14 Urlaubstagen 3.201,38 Euro brutto. Der weitergehenden Forderung der Mitarbeiterin, Urlaub im Umfang von 101 Arbeitstagen aus den Vorjahren (2010-214) abzugelten, kam der Arbeitgeber nicht nach. Er war der Auffassung, dass diese Ansprüche verjährt seien. Zu Recht?

Was wurde entschieden

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 20. Dezember 2022, Az.:- 9 AZR 266/20 entschieden, dass Urlaubsansprüche zwar verjähren können, die dreijährige Verjährungsfrist jedoch erst am Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch informiert und ihn im Hinblick auf Verfallfristen aufgefordert hat, den Urlaub tatsächlich zu nehmen.

Hat der Arbeitgeber diesen Mitwirkungsobliegenheiten nicht entsprochen, kann der nicht erfüllte gesetzliche Urlaub aus möglicherweise mehreren Jahren im laufenden Arbeitsverhältnis weder nach § 7 Abs. 3 BUrlG verfallen noch nach § 195 BGB verjähren und ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten.

Das sollten Sie sich merken!

Für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss ab sofort den Arbeitnehmer möglichst zu Beginn des Kalenderjahres, spätestens zum 30.06. auffordern, den zuvor konkret berechneten Urlaubsanspruch zu nehmen und ihn zudem auf den ansonsten zum Ende des Kalenderjahres (31.12.), bei Übertragung zum 31.03. des Folgejahres drohenden Verfall des Urlaubsanspruches hinweisen. Kommt er dieser Unterrichtung nicht nach, verfällt der Urlaub nicht und kann auch nicht verjähren. Die Berechnung des Urlaubes muss dann auch zutreffend sein. Der Arbeitgeber wird sich an dieser Mitteilung festhalten lassen müssen.

Für Arbeitnehmer

Selbst wenn Urlaubsansprüche schon lange zurück liegen sollten, ist es jetzt ggf. noch möglich diese gegenüber dem Arbeitgeber nach der neuen Rechtsprechung des BAG geltend zu machen.

17. Februar 2023/von Stephan Beume

Kategorie

  • Arbeitsrecht
  • Datenschutz
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
Search Search

Anwaltliche Hilfe benötigt?

Sie haben ein rechtliches Problem? Für eine Ersteinschätzung rufen Sie uns an. Wir besprechen mit Ihnen ihr Anliegen.

 

Kontakt aufnehmen

Das sind wir…

Wir sind die etwas anders arbeitende Fachanwaltskanzlei in und für Osnabrück: Erfahren, durchsetzungsstark und praxisnah. Für Probleme und Lösungen aus Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Datenschutz.

Tätigkeitsfelder

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • IT- und Internetrecht
  • Datenschutzrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Vertragsrecht
  • Strafrecht

Wissenwertes

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie Einstellung ändern

Folgen Sie uns

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen