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Verkehrsunfall­regulierung – Über den Sinn von Rechtsschutz­­versicherungen

Verkehrsrecht
Nahaufnahme von zwei Modellautos in einer Unfallposition auf einem Dokument mit Bezug auf die §§ 3 PflVG und 117 VVG zur Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung.Foto: © Kanzlei Dr. Heise & Beume

Grundsätzlich sollte man bei der Verkehrsunfallregulierung folgendes wissen: Wer unverschuldet einen Verkehrsunfall erleidet, braucht in der Regel keine Rechtsschutzversicherung. Jeder hat zugleich das gute Recht, von Anfang an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu beauftragen, der die Regulierung eines Verkehrsunfalls übernimmt, sodass man sich nicht selbst mit der gegnerischen Versicherung herumärgern muss. Denn Versicherungen werden gerne darauf achten, die Regulierungssummen geringer zu halten.

Versteckte Ansprüche bei der Verkehrsunfallregulierung

Dabei gibt es bei der Unfallregulierung durchaus einige Punkte, in denen gegnerische Versicherer die Geschädigten nicht von sich aus auf die entsprechende Regulierung hinweisen werden. Ein Beispiel ist dabei etwa die Höhe des Schadenersatzes bei beschädigter Motorradkleidung. Hier kann ein Anwalt sehr hilfreich sein. Die Anwaltskosten sind, wie ich immer wieder gerne erkläre, bei einem unverschuldeten Unfall genauso ein Schadensposten wie die verbeulte Stoßstange oder der kaputte Helm. Insofern muss man sich in diesem Fall auch ohne Rechtsschutzversicherung keine Sorgen machen.

Wenn außergerichtlich nichts mehr geht

In der anwaltlichen Praxis kommen Mandate allerdings immer mal wieder an den Punkt, dass man in der außergerichtlichen Regulierung nicht vorwärtskommt, weil die Verschuldensfrage streitig ist oder sich die gegnerische Versicherung trotz anwaltlicher Schreiben unnachgiebig zeigt. In diesen Fällen ist der nächste konsequente Schritt, ein Gericht entscheiden zu lassen und den Gegner und seine Versicherung zu verklagen. Jetzt sollte man, um das Kostenrisiko und die Sorgen zu verringern, über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die das Verkehrsrecht abdeckt.

Gerichtliche Durchsetzung: Kosten und Vorschüsse

Gewinnt man den Prozess, trägt man zwar kein Kostenrisiko, weil die Kosten eines Rechtsstreits (auch im Verkehrsrecht) derjenige zu tragen hat, der den Prozess verliert. Allerdings verlangt das Gericht bereits dafür, dass es die Klage überhaupt bearbeitet, einen sogenannten Gerichtskostenvorschuss. Dieser beträgt bei einer angenommenen Schadenssumme von 4.500,00 EUR bereits 481,00 EUR. Wenn der Vorschuss nicht gezahlt wird, bearbeitet das Gericht die Klage nicht und stellt sie insbesondere auch nicht dem Gegner zu.

Sachverständige und finanzielle Hürden

Wird im Prozess – weil beispielsweise die Verschuldensfrage streitig ist – dann ein vom Gericht bestellter Sachverständiger benötigt, kostet auch dieses zunächst Geld. Der Sachverständige wird in der Regel zunächst von der klagenden Partei, also dem Geschädigten, einen Kostenvorschuss haben wollen, der sich häufig in der Größenordnung von 2.500,00 EUR bewegt. Ohne Einzahlung des Vorschusses wird ein Gutachten nicht erstellt, sodass man schlimmstenfalls nicht beweisen kann, dass der Gegner Schuld an dem Verkehrsunfall hatte.

Ohne Rechtsschutz: Hohes Risiko für Geschädigte

Wer mitgerechnet hat, wird festgestellt haben, dass bei unserem Fall schon einmal knapp 3.000,00 EUR an Vorschüssen investiert werden mussten, um überhaupt zum Recht zu kommen. Hinzu kommt selbstverständlich auch noch das Kostenrisiko für den Rechtsanwalt.

Warum viele Betroffene auf einen Prozess verzichten

Natürlich wird vor der Anfertigung einer Klage über dieses Kostenrisiko und die Vorschusslast aufgeklärt. In den Fällen, in denen der Geschädigte über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, entscheiden sich dann die meisten wegen der Kosten (nachvollziehbarerweise) gegen einen Prozess und bleiben letztlich auf ihrem Schaden sitzen. Wer aber über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, muss sich hierbei keine Sorgen machen, da diese die Vorschüsse zahlt und auch das Kostenrisiko eines Prozesses trägt.

Auch bei Ordnungswidrigkeiten von Vorteil

Auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts (z. B. geblitzt wegen zu schnellen Fahrens) haben Rechtsschutzversicherungen einen Sinn, da sie die Rechtsanwaltskosten sowie die Kosten eines Gerichtsverfahrens oder eines Sachverständigen übernehmen. Hier sollte man wissen, dass man in jedem Fall selbst die Anwaltskosten zu tragen hat, auch wenn das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt wird.

Beratung zur Auswahl der richtigen Police

Welche Rechtsschutzversicherung man nehmen soll? Hier gebe ich keine Empfehlung ab – lasst euch entsprechend von Versicherungsfachleuten beraten, auch ob und in welcher Höhe ihr eine Selbstbeteiligung vereinbaren sollt. Dies hängt vor allem davon ab, wie oft ihr eine Rechtsschutzversicherung braucht, weil ihr die Selbstbeteiligung jedes Mal natürlich selbst zahlen müsst.

25. Juli 2025/von Dr. jur. Volker Heise

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