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Anwaltskosten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ?

Verkehrsrecht
Bezahlung, Geldscheine, KostenFoto: © Kanzlei Dr. Heise & Beume

Ein Verkehrsunfall kommt immer ungelegen und bringt das Leben zumindest vorübergehend aus dem Tritt. Umso ärgerlicher, wenn der Unfall unverschuldet war, weil z.B. der Hintermann an der roten Ampel nicht aufgepasst hat und auffährt oder ein anderer Verkehrsteilnehmer einem die Vorfahrt nimmt.

Es stellen sich plötzlich viele Fragen: Was bekomme ich ersetzt? Darf ich mir den Fahrzeuggutachter selbst aussuchen oder gibt den die gegnerische Versicherung vor? Bekomme ich bei Verletzungen ein Schmerzensgeld? Soll ich mir einen Anwalt nehmen und was kostet der?

Was viele nicht wissen: Wer an dem Unfall keine Schuld hat, muss in der Regel auch keine Rechtsanwaltskosten tragen. Denn die Rechtsanwaltskosten werden bei unverschuldeten Verkehrsunfällen genauso von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen wie der Blechschaden an Ihrem Fahrzeug.

Daher sollte die Regulierung des Verkehrsunfalls von Anfang an in unsere anwaltlichen Hände gelegt werden, wir kümmern uns darum und nehmen Ihnen den Schriftverkehr mit den Versicherungen und den Behörden ab. Außerdem können wir als Anwälte die entsprechenden Verkehrsunfallakten bei Polizei und Staatsanwaltschaft anfordern.

Häufig bieten zwar auch die gegnerischen Versicherungen eine zügige und „unkomplizierte“ Regulierung des Verkehrsunfalls als „Rundumsorglospaket“ an.

Allerdings sollten Sie dann daran denken, dass es das Interesse der gegnerischen Versicherung ist, den an Sie zu zahlenden Schadenersatz so gering wie möglich zu halten. Naturgemäß wird Sie der gegnerische Haftpflichtversicherer nicht auf alle Ihnen zustehenden Ansprüche hinweisen. Sie haben einen Anspruch auf eine nur Ihnen verpflichtete anwaltliche Vertretung, die sämtliche der Ihnen zustehenden Ansprüche für Sie durchsetzt. Hierzu gehören nicht nur die unmittelbaren Fahrzeugschäden und Personenschäden wie z.B. Schmerzensgeld, sondern auch weitergehende Schäden wie z.B. Haushaltsführungsschäden.

9. Mai 2017/von Dr. jur. Volker Heise

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