Kündigung eines Arbeitsverhältnis

Die Kündigung im deutschen Arbeitsrecht ist eine Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Kündigenden für die Zukunft, sofort oder nach Ablauf der Kündigungsfrist unmittelbar beendet werden soll. Die Kündigung ist im deutschen Arbeitsrecht an besondere formelle Voraussetzungen gebunden und im Übrigen gesetzlich eingeschränkt.

Allgemeiner Kündigungs­schutz

Arbeitnehmer unterfallen dem Kündigungsschutzgesetz, wenn dieses auf ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Dazu müssen sie bei Zugang der Kündigungserklärung mindestens sechs Monate – in der Regel ohne Unterbrechung – in einem Arbeitsverhältnis mit dem kündigenden Arbeitgeber stehen (Wartezeit i. S. d. § 1 Abs. 1 KSchG), und der Betrieb muss die für die Geltung des Gesetzes notwendige Größe erreichen.

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Kündigungsschutz­gesetz

Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet drei Gruppen von Gründen, die eine Kündigung sozial rechtfertigen können:

  • betriebsbedingte,
  • verhaltensbedingte und
  • personenbedingte.

Betriebsbedingte Kündigung

Der Arbeitgeber kann betriebsbedingt kündigen, wenn er aufgrund seiner Unternehmerentscheidung beschlossen hat Arbeitsplätze abzubauen oder seinen Betrieb ganz oder teilweise stillzulegen.

Dies erfordert regelmäßig eine vorherige Sozialauswahl unter den vergleichbaren Arbeitnehmern.

Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitnehmer – in der Regel nach dem Erhalt einschlägiger Abmahnungen – weiterhin schuldhaft arbeitsvertragswidrig verhält (bspw. wiederholtes Zuspätkommen).

Die verhaltensbedingte Kündigung wird oft als außerordentliche (fristlose) Kündigung ausgesprochen.

Personenbedingte Kündigung

Personenbedingte Gründe liegen in der Person des Arbeitnehmers, sie sind im Allgemeinen von ihm nicht steuerbar.

Im Gegensatz zur verhaltensbedingten Kündigung ist deshalb eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich.

Beispiele sind langandauernde Krankheit, häufige Kurzerkrankungen, Entzug des Führerscheins bei Kraftfahrern, Verlust der Arbeitserlaubnis bei Ausländern.

Eine Kündigung kann aus vielerlei Gründen unwirksam sein.

Sei es, dass die formalen Voraussetzungen nicht eingehalten worden sind, dass der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde oder die Kündigungsgründe nicht belegbar vorliegen.

Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen wir ihre Kündigung auf ihre Wirksamkeit hin und setzten ihre Rechte hierzu gerichtlich durch.

Wir verhandeln ihre Abfindung, ihr Zeugnis, ihre ggf. noch bestehenden Lohn- und Urlaubsansprüche.

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