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Auch das Oberlandesgericht Nürnberg lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess zu

Verkehrsrecht

In einer aktuellen Entscheidung vom 07.09.2017 (13 U 851/17) hat nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess als Beweismittel zugelassen. Es folgt damit der bereits vom OLG Stuttgart vertretenen Ansicht, dass Dashcam-Aufnahmen verwendet werden dürfen.

In dem Prozess ging es um die Frage, ob ein Autofahrer Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls auf der Bundesautobahn A 5 bekommt, dem ein Lastwagen von hinten aufgefahren war, nachdem das Auto gebremst hatte.

Das Gericht wertete dabei die Aufnahmen einer Dashcam aus, die im Führerhaus des Lastwagens befestigt war. Aufgrund der Aufnahmen, die das Fahrverhalten des Autofahrers zeigten, entschied das Gericht, dass dieser keinen Schadenersatz bekommt, weil er die Spur gewechselt hatte und der LKW-Fahrer den Zusammenstoß nicht verhindern konnte.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Interesse das Lastwagenfahrers als Beweisführer an einem effektiven Rechtsschutz das Interesse des Unfallgegners an seinem Persönlichkeitsrecht überwiegt und Datenschutzregelungen nicht verletzt wären.

Damit scheint sich zumindest in Süddeutschland die Ansicht zu festigen, dass auch im Zivilprozess Dashcam-Aufnahmen verwendet werden dürfen.

 

7. September 2017/von Dr. jur. Volker Heise

Kategorie

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