Beratung des Bundestages zu illegalen Autorennen
Immer wieder berichten die Medien über illegale Autorennen auf innerstädtischen Straßen, bei denen auch andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger verletzt oder gar getötet werden. Vor einigen Wochen machte ein Berliner Urteil Schlagzeilen, dass diese Rennen erstmals als Mord einstufte.
Kurz vor Ende der Legislaturperiode befasst sich der Deutsche Bundestag mit einem Gesetzesentwurf, der das Illegale Autorennen als eigenständige Straftat in das Strafgesetzbuch aufnehmen soll. Bisher handelt es sich dabei als „übermäßige Straßennutzung“ um eine reine Verkehrsordnungswidrigkeit mit der Folge eines Bußgeldes von 400,00 EUR, Punkten in Flensburg und ggf. einem Fahrverbot von einem Monat. Nach einem Monat bekommt der Fahrer also seinen Führerschein zurück und darf wieder am Verkehr teilnehmen.
Mit der Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes erhofft sich der Gesetzgeber eine größere Abschreckung und Verhinderung solcher Rennen. Die Sanktionen solcher Rennen werden drastisch verschärft. Denn damit besteht anders als nach der alten Rechtslage die Möglichkeit, Freiheitstrafen zu verhängen und als strafrechtliche Nebenfolgen dem Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis zu entziehen sowie das Fahrzeug als Tatgegenstand einzuziehen.
Anders als bei einem Fahrverbot bedeutet die Entziehung der Fahrerlaubnis, dass der Führerschein nach einer gewissen Sperrzeit und in der Regel einer MPU neu gemacht werden muss.
Ob diese Verschärfung zu dem erhofften Erfolg führen wird bleibt abzuwarten.