Geblitzt auf dem Motorrad- Was tun ?
Die Motorradsaison hat endlich begonnen, viele werden die ersten wärmeren Tage des Jahres für eine erste Ausfahrt mit dem Motorrad genutzt haben.
Die bekannten Kurvenstrecken sind vor allem an Wochenenden bereits gut befahren, die Bikertreffpunkte sind gut besucht, wobei man so manchem die Freude am Saisonstart und am Geschwindigkeitsrausch deutlich anmerkt. Festzustellen war auch eine erhöhte Polizeipräsenz an den Strecken.
Saisonstart mit Bedacht
Dass man vor dem Start das Motorrad gründlich durchcheckt, ob noch alles funktioniert, und dass man auch für eine kurze Fahrt in den Frühling die nach der Winterpause hoffentlich noch passende Schutzkleidung anlegt, ist selbstverständlich.
Und jede Bikerin und jeder Biker weiß auch, dass andere Verkehrsteilnehmer sich erst wieder an die Motorräder und ihre schmale Silhouette gewöhnen müssen und vielleicht (noch) nicht so genau hinschauen, wenn sie nach links abbiegen oder von einem Grundstück zum eigenen Ausflug auf die Vorfahrtsstraße auffahren. Insofern ist defensives Fahren und Mitdenken der Fehler anderer obligatorisch.
Trotzdem geblitzt – was nun?
Trotzdem kann es passieren, dass man auf der Tour in eine Radarfalle gerät und geblitzt wird. Vielleicht steht die Radarfalle ja gerade auf der Hausstrecke da, wo in der Winterpause „aus Gründen der Verkehrssicherheit“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit fühlbar herabgesetzt wurde und man z.B. statt der vorher erlaubten 100 km/h lediglich noch 60 km/h fahren darf.
Wer dann mit seinen altgewohnten 100 km/h, die ja da immer gegolten hatten, unterwegs ist, gerät abgesehen von einem saftigen Bußgeld schnell sogar in den Bereich des Fahrverbotes.
Und nun? Ruhe bewahren und den Brief der Bußgeldstelle abwarten. Dann den Anwalt anrufen, der die Messung überprüft.
Was ist auf dem Blitzerbild zu sehen?
Das ist die erste Frage: Was sieht man auf dem Blitzerbild überhaupt? Im hiesigen Beritt sieht man auf dem Blitzerbild nämlich eine Szene wie in dem Bild: Eine Person in Motorradkleidung auf einem Motorrad mit Kennzeichen. Mehr nicht. Es ist nicht zu erkennen, wer das Motorrad fährt. Wer als Halter des Motorrades anhand des Kennzeichens angeschrieben wird, sollte sich genau darauf berufen, niemand muss sich selbst belasten, und jemand anderen Falschen darf man nicht angeben, weil dies eine Straftat wäre. In der Regel wird dann das Verfahren eingestellt, allerdings ist dann im Einzelfall mit einer Fahrtenbuchauflage zu rechnen. Dies liegt im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde.