Rufen Sie uns an: +49 (0)541 6008161
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht  Dr. Heise & Beume
  • Kanzlei
    • Was zeichnet uns aus
    • Team
    • Fachanwalt
    • Besprechungstermin
    • Kosten
    • Kooperationen
    • Sponsoring
  • Arbeitsrecht
    • Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
    • Arbeitsrecht für Arbeitgeber
    • Arbeitsrecht für Betriebsräte
    • Kirchliches Arbeitsrecht
    • Linksammlung Arbeitsrecht
    • Lexikon Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
    • Unfallregulierung
    • Ordnungswidrigkeitenrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Motorradrecht
  • Datenschutz
  • Weitere Rechtsgebiete
    • IT- Internetrecht
    • Forderungseinziehung
    • Handels- Gesellschaftsrecht
    • Vertragsrecht
    • Strafrecht
  • Blog
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü

Aufgepasst bei Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag

Arbeitsrecht
Foto: fotodo - Fotolia
Foto: © fotodo - Fotolia

Die meisten Arbeitsverträge enthalten sog. Ausschlussfristen.

Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Hierzu wird üblicherweise eine „schriftliche“ Geltendmachung verlangt.

Zum 01.10.2016 ändert der Gesetzgeber durch das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechtes (BGBl. I 2016, 233) § 309 Nr. 13 BGB.

Dies hat zur Folge, dass nicht mehr die Schriftform im Sinne des § 126 I BGB, sondern nur noch die Textform gem. § 126 b BGB vorgeschrieben werden darf. Eine Auswirkung auf das Arbeitsrecht hat der Gesetzgeber wohl nicht bedacht.

Es besteht nunmehr die Gefahr, dass sämtliche Ausschlussfristen, ggf. auch von Altverträgen dann unwirksam sind. Es gilt daher dringend zu empfehlen die Klauseln in den Arbeitsverträgen anzupassen.

19. April 2017/von Dr. jur. Volker Heise
Schlagworte: Arbeitsvertrag, Ausschlussfrist
https://heise-beume.de/wp-content/uploads/2019/11/Arbeitsrecht-Fachanwaelte-Dr-Heise-u-Beume-Osnabrueck.jpg 533 800 Dr. jur. Volker Heise https://heise-beume.de/wp-content/uploads/2019/08/Logo_HB.svg Dr. jur. Volker Heise2017-04-19 18:17:482019-12-07 22:53:36Aufgepasst bei Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag

Kategorie

  • Allgemeines
  • Arbeitsrecht
  • Datenschutz
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht

Das sind wir…

Wir sind die etwas anders arbeitende Fachanwaltskanzlei in und für Osnabrück: Erfahren, durchsetzungsstark und praxisnah.

Für Probleme und Lösungen aus Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Datenschutz.

Anschrift

Mercatorstr. 11
49080 Osnabrück

T: +49 (0) 541 6008161

F: +49 (0) 541 60081626

E: info@heise-beume.de

Öffnungszeiten:

Mo. – Do. 09:00 – 18:00 Uhr
Fr. 09:00 Uhr – 16:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

+49 (0) 541 6008161 info@heise-beume.de
© 2020 - Rechtsanwälte Dr. Heise & Beume
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Cookie Einstellung ändern
Kein Geld zurück bei mangelhafter Schwarzarbeit Foto: © Marco2811 - Fotolia Foto: © rcfotostock - Fotolia Anwaltskosten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ?
Nach oben scrollen