Für eine Erstberatung vereinbaren Sie mit uns entweder telefonisch oder per E-Mail einen Besprechungstermin hier in der Kanzlei, in dem wir gemeinsam Ihr rechtliches Problem erörtern und die von Ihnen mitgebrachten Unterlagen durchsehen. Am Ende des Beratungsgespräches werden wir Ihnen eine konkrete Handlungsempfehlung geben, zu bestimmten Schritten raten, aber im Einzelfall auch abraten.
Wenn Sie Verbraucher, also Privatperson sind, sind die Kosten eines ersten Beratungsgespräches frei vereinbar und richten sich nach der Dauer und dem Umfang der Beratung: Eine fünfzehnminütige Beratung ist selbstverständlich kostengünstiger als ein zweistündiges Beratungsgespräch mit der Sichtung mehrerer Aktenordner.
In jedem Fall aber werden die maximalen Kosten eines ersten Beratungsgespräches nicht höher als 190,00 EUR netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19%), also 226,10 EUR brutto sein.
In bestimmten Fällen besteht für finanziell schwächere Personen die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Hierzu bitten wir, sich vorher bei dem Amtsgericht Osnabrück einen entsprechenden Beratungshilfeschein zu besorgen und zur Beratung hier vorzulegen.