Kaskoversicherungsschutz für Schäden bei Teilnahme an Rennveranstaltungen auf Rennstrecken
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 15.04.2014 (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.04.2014, 12 U 149/13) besteht kein Kaskoversicherungsschutz, wenn ein Fahrer mit dem kaskoversicherten Fahrzeug bei der Teilnahme bei einem „Freien Fahren“ verunfallt, weil dies in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zu Recht ausgeschlossen ist.
Diese – erhöhte – Risiko wird wirksam ausgeschlossen. Ob bei entstandenen Schäden am Eigentum Dritter (hier: Leitplanke) die KFZ-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist, ist allerdings laut OLG gesondert zu prüfen.