Kosten

Kostentransparenz

Zu einer guten rechtlichen Beratung und Vertretung gehört von Anfang an auch eine Information und Klarheit über die entstehenden Kosten. Welche Kosten anfallen, ist abhängig von Art und Umfang unserer Arbeit. In Ihrem Sinne werden wir unnötige Kosten vermeiden und auch die Wirtschaftlichkeit für Sie im Auge behalten.

Kosten einer Erstberatung

Für eine Erstberatung vereinbaren Sie mit uns entweder telefonisch oder per E-Mail einen Besprechungstermin hier in der Kanzlei, in dem wir gemeinsam Ihr rechtliches Problem erörtern und die von Ihnen mitgebrachten Unterlagen durchsehen. Am Ende des Beratungsgespräches werden wir Ihnen eine konkrete Handlungsempfehlung geben, zu bestimmten Schritten raten, aber im Einzelfall auch abraten.

Wenn Sie Verbraucher, also Privatperson sind, sind die Kosten eines ersten Beratungsgespräches frei vereinbar und richten sich nach der Dauer und dem Umfang der Beratung: Eine fünfzehnminütige Beratung ist selbstverständlich kostengünstiger als ein zweistündiges Beratungsgespräch mit der Sichtung mehrerer Aktenordner.

In jedem Fall aber werden die maximalen Kosten eines ersten Beratungsgespräches nicht höher als 190,00 EUR netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19%), also 226,10 EUR brutto sein.

In bestimmten Fällen besteht für finanziell schwächere Personen die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Hierzu bitten wir, sich vorher bei dem Amtsgericht Osnabrück einen entsprechenden Beratungshilfeschein zu besorgen und zur Beratung hier vorzulegen.

Kosten einer umfangreicheren Beratung

Geht der Beratungsbedarf über ein erstes Beratungsgespräch hinaus, z.B. weil wir für Sie einen Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen entwerfen oder eine umfangreiche rechtliche Handlungsempfehlung erstellen, sind die Kosten Verhandlungssache.

Es gibt in diesem Fall zwei verschiedene Möglichkeiten: Entweder kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden, oder es erfolgt eine Abrechnung nach dem tatsächlich entstandenen Zeitaufwand. Dazu vereinbaren wir mit Ihnen einen Stundensatz, den wir dann der Abrechnung zu Grunde legen.

Kosten der außergerichtlichen Vertretung

Bei der außergerichtlichen Vertretung werden wir für Sie gegenüber Dritten tätig und machen Ihre Ansprüche dort geltend oder wehren unberechtigt gegen Sie erhobene Forderungen ab.

Die Kosten hierfür richten sich nach den entsprechenden Vergütungstabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Maßgeblich für die Abrechnung ist hier der Gegenstandswert bzw. Streitwert der Angelegenheit. Über die konkrete Höhe klären wir Sie selbstverständlich auf.

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Kosten der außergerichtlichen Vertretung dem Gegner auferlegt werden. Dies ist insbesondere bei Verkehrsunfällen der Fall.

Kosten bei gerichtlicher Vertretung

Bei der gerichtlichen Vertretung richten sich die Kosten ebenfalls nach den Vergütungstabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Maßgebend ist auch hier der Streitwert. Der Streitwert wird vom Gericht festgesetzt.

Die Kosten der gerichtlichen Vertretung hat in der Regel derjenige zu tragen, der unterliegt. Eine wichtige Ausnahme hierzu ist allerdings der Arbeitsgerichtsprozess!

Hier findet in der ersten Instanz eine Kostenerstattung nicht statt, auch wenn das Arbeitsgericht zu Ihren Gunsten entscheidet und Sie damit obsiegen.

Prozesskostenhilfe

Nicht jeder hat die finanziellen Möglichkeiten, die Kosten eines Rechtsstreites aus eigener Tasche zu tragen. Hierfür ist die Prozesskostenhilfe vorgesehen. Entsprechende Formulare erhalten Sie bei uns.

Rechtsschutzversicherung

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, bringen Sie bitte zum Besprechnungstermin die entsprechenden Unterlagen mit. Gerne fragen wir für Sie bei Ihrem Rechtsschutzversicherer an, ob er für Ihren Fall eintritt.

Liegt eine Kostendeckungszusage vor, übernehmen wir für Sie während des laufenden Verfahrens die Korrespondenz mit dem Versicherer und reichen z.B. Kostenrechnungen des Gerichts direkt an diesen weiter.

Beratungstermin vereinbaren

Vereinbaren Sie einen Termin, telefonisch oder per Mail.