Wer kennt diese Situation nicht? In unseren überfüllten Innenstädten und Parkhäusern oder am Samstag vor dem Supermarkt sind Parkplätze knapp. Wer endlich einen Parkplatz gefunden hat, muss in die häufig enge Parklücke mühsam hineinrangieren und übersieht dabei vielleicht, dass das eigene Fahrzeug doch etwas größer ist als gedacht und das Nachbarauto oder ein Poller im Weg standen.
Wer mit seinem Auto oder Motorrad unterwegs ist, kennt sicher die Zusatzbeschilderung bei Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Parkverboten mit dem Wörtchen „werktags“.
Man stellt sein Fahrzeug auf dem Hof der Werkstatt ab und wirft den Fahrzeugschlüssel in einen eigens dafür angebrachten Briefkasten mit der Aufschrift „Schlüsseleinwurf hier“. Im Regelfall erhält man dann sein Fahrzeug repariert oder mit den Winterreifen versehen zurück.
Bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls besteht gelegentlich das Problem, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, weil die voraussichtlichen Reparaturkosten außer Verhältnis stehen zu dem Fahrzeugwert.
Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 23.02.2016 – I-9 U 43/15) hatte über einen Verkehrsunfall zwischen einem Motorrad und einem PKW im Bereich einer Auffahrt auf eine Bundesstraße zu urteilen.