Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer.

Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Seine Wirksamkeit ist nicht von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig.

Bei nicht schriftlich geschlossenen Verträgen ist der Arbeitgeber allerdings nach dem Nachweisgesetz verpflichtet, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Ein Arbeitsvertrag enthält regelmäßig folgende Bestandteile:

  • Angaben zu den Vertragsparteien
  • Angaben zu Beginn, Dauer und Ende des Arbeitsvertrags
  • Befristung, Probezeit, Kündigungsfrist
  • Angaben zur Arbeitsleistung, Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitszeit und Mehrarbeit
  • Versetzung
  • Urlaub, Feiertage, Freistellung
  • Vergütung: Zeitlohn, Akkordlohn oder Festgehalt
  • Zulagen, Aufwendungsersatz, Gratifikationen, Vermögenswirksame Leistungen
  • Sorgfaltspflichten
  • Verschwiegenheit
  • Krankmeldung
  • Nebentätigkeitsverbote
  • Schlussbestimmungen: Verweisung auf einen Tarifvertrag, Vertragsstrafen, Ausschlussfrist, Salvatorische Klausel

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