Bundesarbeitsgericht schränkt den Verfall von Resturlaub ein
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer nun auffordern, noch vorhandenen Resturlaub zu nehmen, und dabei darauf hinweisen, dass der Resturlaub andernfalls verfällt. Damit hat das Bundesarbeitsgericht den Arbeitgebern eine weitgehende Pflicht auferlegt.