Vorfahrtsverletzung vs. Geschwindigkeitsverstoß – Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall
Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 23.02.2016 – I-9 U 43/15) hatte über einen Verkehrsunfall zwischen einem Motorrad und einem PKW im Bereich einer Auffahrt auf eine Bundesstraße zu urteilen.
Beide Verkehrsteilnehmer hatten einen Verkehrsverstoß begangen. Nach der Rekonstruktion des Unfallhergangs stand fest, dass der die Bundesstraße befahrende und damit vorfahrtberechtigte Motorradfahrer statt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h den Auffahrtbereich mit 121 km/h passierte, während der auf die Bundesstraße auffahrende PKW-Fahrer das Vorfahrtsrecht des Motorrads missachtete.
Es kam zum Zusammenstoß zwischen beiden Fahrzeugen. Das Oberlandesgericht kam zu dem Ergebnis, dass der Motorradfahrer trotz seines Vorfahrtrechts ein Mitverschulden von 70 % an dem Unfall hat, während der die Vorfahrt missachtende Autofahrer lediglich mit 30 % haftet.
Die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung des Motorrades habe laut Oberlandesgericht den Verkehrsunfall maßgeblich heraufbeschworen.