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Unverschuldeter Verkehrsunfall – Wer zahlt den Anwalt?

Verkehrsrecht

Ein Verkehrsunfall kommt meist unerwartet und sorgt für ein erhebliches Durcheinander im Privatleben, selbst wenn man den Unfall unverletzt übersteht. Ohne Auto oder Motorrad stellen sich viele Fragen: Wie komme ich zur Arbeit? Wie hole ich mein Kind vom Kindergarten ab usw.? Wer zahlt das alles? Bekomme ich einen Mietwagen? Brauche ich einen Anwalt und wer zahlt den?

Überlassen Sie die Regulierung Ihres Verkehrsunfalles nicht der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners! Naturgemäß wird Sie der gegnerische Haftpflichtversicherer nicht auf alle Ihnen zustehenden Ansprüche hinweisen.

Häufig bieten zwar auch die gegnerischen Versicherungen eine zügige und „unkomplizierte“ Regulierung des Verkehrsunfalls an und nennen das Ganze dann „Schadensmanagement“. Allerdings sollten Sie dann daran denken, dass es das Interesse der gegnerischen Versicherung ist, den an Sie zu zahlenden Schadenersatz so gering wie möglich zu halten.

Sie haben einen Anspruch auf eine nur Ihnen verpflichtete anwaltliche Vertretung, die sämtliche der Ihnen zustehenden Ansprüche für Sie durchsetzt.

Hierzu gehören nicht nur die unmittelbaren Fahrzeugschäden und Personenschäden wie z.B. Schmerzensgeld, sondern auch weitergehende Schäden wie z.B. Haushaltsführungsschäden.

Und zu diesen Schäden zählen auch die Kosten des Rechtsanwalts. Wir nehmen Ihnen die Regulierung ab und berechnen bei einem unverschuldeten Unfall unsere Kosten nur der gegnerischen Versicherung, die diese auch übernimmt.


12. März 2019/von Dr. jur. Volker Heise

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