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Wer mit Absicht Metallkrampen und Nägel auf die Straße wirft, kann sich strafbar machen

Verkehrsrecht
Motoradfahrer auf einer Landstraße

In unserer anwaltlichen Praxis werden wir ab und an mit Sachverhalten konfrontiert, die einen die Stirn runzeln lassen über so viel Kaltschnäuzigkeit. Ein Mandant hat uns darüber informiert, dass auf der Strecke von Bissendorf nach Borgloh über Holte von einem oder mehreren unbekannten Tätern offenbar gezielt Nägel bzw. Metallkrampen auf der Fahrbahn verstreut worden sind.

Berichtet wurde uns auch über Schlauchteile (Gartenschlauch o.ä.) im Fahrbahnbereich. Zugleich liegen uns von anderen Verkehrsteilnehmern Hinweise darüber vor, dass diese durch die Fremdkörper auf der Fahrbahn Schäden am Motorrad erlitten haben, indem diese in den Reifen eingefahren worden sind.

Uns liegen ferner Informationen darüber vor, dass auch auf anderen Strecken im Osnabrücker Land, die bei Motorradfahrern beliebt sind, Fremdkörper und namentlich Metallkrampen auf der Fahrbahn verteilt worden sind. Dieser Umstand ist bereits Gegenstand von Diskussionen in mehreren Motorradfahrerforen bei Facebook. Es handelt sich nach unseren Informationen um die Strecke von Oldendorf nach Bad Essen und um die Strecke von Icker über Evinghausen nach Engter.

Die aktuelle Häufung der Fälle und der Umstand, dass „Motorradstrecken“ betroffen sind, legen nach unserer Ansicht den Verdacht nahe, dass es sich um gezielte Maßnahmen handelt, um die betreffenden Strecken für Motorradfahrer unattraktiv zu machen und diese zu vergrämen.

Bekanntlich hat es in der Vergangenheit auch vor dem Verwaltungsgericht ausgetragene Rechtsstreitigkeiten über die von einzelnen Anwohnern als störend empfundene Nutzung der Strecken durch Motorräder gegeben.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Wer dies war, ist noch nicht bekannt und wird derzeit von der Polizei ermittelt. Nach unserer Ansicht  liegt hier der Verdacht einer Straftat vor.

Es handelt sich hierbei um den so genannten „Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ (§ 315 b StGB). Danach macht sich strafbar, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt.

Je nach Einzelfall droht hier sogar eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren, wenn es Ziel der Aktion ist, durch sie einen Unfall herbeizuführen. Dass dies der Fall ist, wenn Metallkrampen so verstreut werden, dass sie in Motorradreifen eingefahren werden und zum Entweichen der Luft aus dem Reifen führen, liegt auf der Hand.

Im vorliegenden Fall hat die Polizei bereits strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen. Hoffen wir, dass der oder die Täter ermittelt werden.

23. April 2018/von Dr. jur. Volker Heise

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