Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer stehen Sie während Ihres gesamten Arbeitsverhältnisses immer wieder vor rechtlichen Fragen und Herausforderungen. Bereits beim Abschluss eines Arbeitsvertrags ist es wichtig, diesen sorgfältig zu prüfen – oft verbergen sich Risiken, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.

Eine rechtssichere Prüfung Ihres Arbeitsvertrags durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht kann hier Klarheit schaffen. Auch im bestehenden Arbeitsverhältnis läuft nicht immer alles reibungslos. Häufige Konflikte entstehen, wenn Überstunden angeordnet werden, sich der Arbeitsort ändert oder Ihnen plötzlich andere Aufgaben übertragen werden.

Möglicherweise haben Sie auch eine Abmahnung erhalten oder sind mit einer Kündigung konfrontiert – in solchen Fällen ist eine schnelle und fundierte arbeitsrechtliche Beratung besonders wichtig.

Unsere Leistungen

  • Rechtliche Beratung von Arbeitnehmern

  • Vertretung bundesweit vor allen Arbeitsgerichten

  • Prüfung von Arbeitsverträgen

Kuendigung des Arbeitsvertrages

Haben Sie eine Kündigung erhalten?

Ist Ihnen gekündigt worden, melden Sie sich umgehend bei uns. Wenn das Kündigungsschutzgesetz eingreift, haben Sie nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben.

  • Wir prüfen, ob die Kündigung wirksam ist oder Möglichkeiten bestehen, diese anzugreifen.

  • Wir vertreten Sie vor allen Arbeitsgerichten im ganzen Bundesgebiet.

  • Wir kämpfen für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder verhandeln für Sie eine Abfindung, gutes Zeugnis etc.

Arbeitsrechtlicher Konflikt?

Je früher Sie rechtlich begleitet werden, desto größer sind Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Lösung.

Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt?

Um einen Arbeitsgerichtsprozess zu umgehen, wird in der Praxis häufig dem Mitarbeiter statt einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag angeboten. Hier gilt es jedoch einiges zu beachten:

Zunächst ist niemand gezwungen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, und schon garnicht sofort, auch wenn ein entsprechender Druck aufgebaut werden sollte. Gerne überprüfen wir auch kurzfristig ein Ihnen vorgelegtes Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags und teilen Ihnen dazu unsere Einschätzung mit.

Denn bei einem Aufhebungsvertrag geht ein Arbeitnehmer ein erhebliches Risiko ein, das er unbedingt vermeiden sollte: Wenn ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, droht regelmäßig eine Sperrfrist bei dem Bezug des Arbeitslosengeldes.

Daher sollte ein vorgelegtes Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags  unbedingt auch im Sinne des Arbeitnehmers gestaltet werden, um eine drohende Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit zu vermeiden. Sprechen Sie uns dazu gerne an!

Pruefung des Arbeitsvertrages durch Fachanwalt

Prüfung von Arbeitsverträgen

Die beste Verhandlungsposition gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben Sie beim Abschluss des Arbeitsvertrages. Unterschreiben Sie nicht „blind“ jeden Arbeitsvertrag, der Ihnen vorgelegt wird.

Als Anwälte prüfen wir – möglichst vor Abschluss – den Arbeitsvertrag und beraten Sie, welche Rechte und Pflichten für Sie hieraus entstehen und welche Positionen Sie nach verhandeln sollten.