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BGH urteilt über Autoraser

Verkehrsrecht
Foto: Zerbor - Fotolia
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich als Revisionsinstanz mit der Bestrafung von Autorasern zu befassen. Diese hatten bei einem Autorennen im April 2015 in Köln eine Radfahrerin übersehen, die dann im Krankenhaus an den Unfallfolgen verstarb. Das Landgericht Köln hatte die beiden Raser wegen fahrlässiger Tötung jeweils zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt.

Der BGH beanstandete nun die Entscheidung des Landgerichts und kam zu dem Ergebnis, dass das Urteil zu milde ist und hier keine Bewährung möglich ist. Als Grund gab der BGH an, dass die Aussetzung zur Bewährung bei der Öffentlichkeit Unverständnis erzeugen würde und zudem illegale Autorennen in Innenstädten in Mode gekommen sind. Dieser Entwicklung will der BGH mit dieser Verschärfung, dass eine Bewährungsstrafe nicht möglich ist, offenbar entgegen wirken. Das Urteil soll damit neben der Aburteilung der Fahrer zugleich auch abschreckend wirken.

Der BGH gab den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts Köln zurück, das den Fall nach der Vorgabe des BGH neu verhandeln muss.

Bemerkenswerterweise beanstandete der BGH offenbar nicht die Einstufung des Rennens als fahrlässige Tötung. Eine Verurteilung nach der kürzlich in Kraft getretenen Strafverschärfung, die Autorennen als neuen eigenständigen Straftatbestand geschaffen hat, war aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

6. Juli 2017/von Dr. jur. Volker Heise
Schlagworte: BGH, Raserurteil
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