Wie wir bereits berichtet hatten, hatte uns eine gewerbliche Mandantin eine ihr von einer Rechtsanwaltskanzlei zugesandte wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorgelegt. In dieser Abmahnung behaupteten die Anwälte, dass sie von einer Mitbewerberin unserer Mandantin bevollmächtigt wären, angebliche Verstöße gegen die DSGVO abzumahnen. Wie sich herausstellte, hat der Mitbewerber unserer Mandantin diese Abmahnanwälte gar nicht beauftragt und auch keine Vollmacht unterschrieben. Wir haben heute von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Mitteilung erhalten, dass sie nunmehr tätig geworden ist und entsprechende berufsrechtliche Schritte prüft. Parallel laufen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen weiter.
Das sind wir…
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