Rufen Sie uns an: +49 (0)541 6008161
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht  Dr. Heise & Beume
  • Kanzlei
    • Was zeichnet uns aus
    • Team
    • Fachanwalt
    • Besprechungstermin
    • Kosten
    • Kooperationen
    • Sponsoring
  • Arbeitsrecht
    • Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
    • Arbeitsrecht für Arbeitgeber
    • Arbeitsrecht für Betriebsräte
    • Kirchliches Arbeitsrecht
    • Linksammlung Arbeitsrecht
    • Lexikon Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
    • Unfallregulierung
    • Ordnungswidrigkeitenrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Motorradrecht
  • Datenschutz
  • Weitere Rechtsgebiete
    • IT- Internetrecht
    • Forderungseinziehung
    • Handels- Gesellschaftsrecht
    • Vertragsrecht
    • Strafrecht
  • Blog
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü

Entlassungen mit Sozialplan: Was müssen die Mitarbeiter tun?

Arbeitsrecht
Foto: vege - Fotolia
Foto: © vege - Fotolia

Auch in  Osnabrück sind Unternehmen vom Stellenabbau betroffen. Aktuell plant die HR Group 130 Stellen abzubauen. Sozialplanverhandlungen laufen. Zunächst wissen viele Mitarbeiter nicht, was eigentlich ein Sozialplan ist.

Was ist ein Sozialplan?

Ein Sozialplan ist eine schriftliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die dem Arbeitnehmer durch den Verlust seines bisherigen Arbeitsplatzes entstehen.

Im Klartext: in den meisten Fällen geht es um die Höhe der Abfindung.

Ein Sozialplan steht auf der gleichen Stufe wie die Betriebsvereinbarung und ist daher grundsätzlich auch für alle Arbeitnehmer verbindlich.

Können Mitarbeiter vom Sozialplan ausgeschlossen werden?

Leitende An­ge­stell­te können vom Sozialplan ausgeschlossen werden.

Möglich ist es auch, Ar­beit­neh­mer im ren­ten­na­hen Al­ter von So­zi­al­plan­leis­tun­gen aus­zu­neh­men oder die ih­nen zu­ste­hen­den Ab­fin­dun­gen an­ders als bei jünge­ren Ar­beit­neh­mern zu be­rech­nen.

Verlieren Arbeitnehmer durch den Sozialplan ihre weiteren Rechte?

Nein. Erhalten Arbeitnehmer die betriebsbedingte Kündigung, steht es ihnen trotz Sozialplan noch frei, eine Kündigungsschutzklage einzureichen und beispielsweise zu versuchen, im Rahmen des Prozesses noch eine höhere Abfindung als im Sozialplan vereinbart, zu erwirken.

Zulässig ist es aber, ne­ben den im So­zi­al­plan ent­hal­te­nen Ab­fin­dun­gen ei­ne zusätz­li­che Zah­lung („Tur­bo­prämie“) zu gewähren für den Fall, dass kei­ne Kündi­gungs­schutz­kla­ge er­ho­ben wird.

Fazit:

Obwohl der Sozialplan von dem Betriebsrat ausgehandelt wird, sind die getroffenen Regelungen nicht für alle Mitarbeiter gleich günstig. Es ist individuell zu entscheiden, ob die Annahme der Sozialplanabfindung oder die Erhebung einer Kündigungsschutzklage der bessere Weg ist.

Hier empfiehlt es sich, sich durch eine Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

21. Juni 2017/von Stephan Beume
Schlagworte: Kündigungsschutzklage, Sozialplan
https://heise-beume.de/wp-content/uploads/2019/11/Rechtsanwalt-Rechtsanwaelte-Kanzlei-Dr-Heise-u-Beume.jpg 533 800 Stephan Beume https://heise-beume.de/wp-content/uploads/2019/08/Logo_HB.svg Stephan Beume2017-06-21 11:09:372019-12-07 22:47:58Entlassungen mit Sozialplan: Was müssen die Mitarbeiter tun?

Kategorie

  • Allgemeines
  • Arbeitsrecht
  • Datenschutz
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht

Das sind wir…

Wir sind die etwas anders arbeitende Fachanwaltskanzlei in und für Osnabrück: Erfahren, durchsetzungsstark und praxisnah.

Für Probleme und Lösungen aus Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Datenschutz.

Anschrift

Mercatorstr. 11
49080 Osnabrück

T: +49 (0) 541 6008161

F: +49 (0) 541 60081626

E: info@heise-beume.de

Öffnungszeiten:

Mo. – Do. 09:00 – 18:00 Uhr
Fr. 09:00 Uhr – 16:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

+49 (0) 541 6008161 info@heise-beume.de
© 2020 - Rechtsanwälte Dr. Heise & Beume
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Cookie Einstellung ändern
Kündigung während des Urlaubs Beratung des Bundestages zu illegalen Autorennen
Nach oben scrollen