Wer sich nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, ohne die notwendige Wartezeit dort zu verbleiben und/oder die Polizei zu rufen, macht sich nicht nur im Regelfall strafbar (§ 142 StGB), sondern gefährdet auch seinen Versicherungsschutz.
Das sind wir…
Wir sind die etwas anders arbeitende Fachanwaltskanzlei in und für Osnabrück: Erfahren, durchsetzungsstark und praxisnah. Für Probleme und Lösungen aus Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Datenschutz.