Das Kammergericht Berlin kam als Berufungsinstanz (Urteil vom 31.05.2017, Aktenzeichen 21 U 9/16) zu dem Ergebnis, dass die Eltern einer Verstorbenen keinen Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter erhalten dürfen. Damit gaben die Richter Facebook Recht.
Arbeitsrechtliche Themen können ohne einen Blick auf Fragen des Datenschutzes nicht mehr zuverlässig beantwortet werden.
Durch den stetigen technischen Fortschritt sind Arbeitsrecht und Datenschutz immer stärker miteinander verbunden und ineinander verschränkt.
Datensicherheit/Datenschutz gehören zu einer ordnungsgemäßen Buchhaltung, ansonsten drohen erhebliche Konsequenzen.
Das Bundesministerium für Finanzen hat Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenschutz (GoBD) festgelegt (DOK 2014/0353090).